Goodyear siegt vor US-Gericht gegen französische Gewerkschaft

Der Federal District Court in Cleveland (Ohio/USA) hat jetzt die Klage der französischen Gewerkschaft CGT vom vergangenen April gegen den Goodyear-Konzern abgewiesen, wonach dieser die Pkw-Produktion in seiner Fabrik im nordfranzösischen Amiens seit 2009 um 2,8 Millionen Einheiten pro Jahr reduziert hatte, ohne die Gewerkschaft darüber frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem habe Goodyear parallel dazu die Produktion in anderen Werken ausgebaut. Die Gewerkschaft war daraufhin der Ansicht, dass der Reifenhersteller den geltenden Tarifvertrag gebrochen habe, der wiederum die jährlich auszuzahlende Bonushöhe für die Arbeiter mit der Produktionshöhe verknüpft. Die zuständige Richterin am Sitz des US-Konzerns war nicht der Ansicht, der Reifenhersteller habe gegen die vertragliche Abmachung zum Bonussystem verstoßen, denn dort werde weder eine Produktionsmenge vorgeschrieben, noch untersage sie die Verringerung der Produktion. Die CGT berief sich in ihrer Argumentation darauf, Goodyear habe mit der Reduzierung der Produktion aber gegen den der Abmachung inhärenten „guten Glauben“ verstoßen. Dies sah die Richterin nicht so und untermauerte die mit entsprechenden Präzedenzfällen. ab

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