Richtig oder falsch?: ADAC und Bridgestone klären „Mythen im Winter“ auf

Muss man im Winter immer mit Winterreifen fahren? Reichen Winterreifen auf der Antriebsachse gesetzlich aus? Sind bei Geländewagen Sommerreifen mit gutem Profil ausreichend im Winter? – Mit diesen und anderen Fragen beschäftigten sich gestern die Gäste des ADAC Hessen-Thüringen und von Bridgestone Deutschland bei einer Diskussionsrunde zum Thema „Wintermärchen oder Wahrheit? – Diskussionsrunde: Mythen zur Mobilität im Winter“. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass auch drei Jahre nach der Einführung das Thema der situativen Winterreifenpflicht ein stets aktuelles ist.

Nebel, Schnee, Glatteis – im Winter haben es Verkehrsteilnehmer nicht leicht. Unter Fußgängern, Rad- und Autofahrern kursieren Halbwahrheiten und Tipps für Hausmittel, welche durch die dunkle Jahreszeit helfen sollen. Doch macht es überhaupt Sinn die Frontscheibe mit kochendem Wasser von Eis zu befreien? Gibt es für ausländische Fahrzeuge eigentlich eine Winterreifenpflicht? Und gelten verschneite Verkehrsschilder überhaupt noch? Auf diese und viele weitere Fragen fand ein Expertengremium die richtigen Antworten und prüfte dabei zahlreiche Mythen rund um die Mobilität im Winter auf ihren Wahrheitsgehalt. So betonte etwa Michael Uhl von Bridgestone Deutschland vor den versammelten Pressevertretern, wieso ein Ganzjahresreifen eben ein Kompromiss sei und Saisonreifen für Winter und Sommer stets vorzuziehen seien. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Rainer Kuhn wiederum betonte, dass die Beweislast im Falle eines Falles stets die Behörden trügen: Passiert ein Unfall im Winter auf schneeglatter Fahrbahn und sind dabei Sommerreifen bei dem Unfallverursacher montiert, müssen die ermittelnden Behörden dem Unfallverursacher nachweisen, dass die laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubten Reifen ursächlich für den Unfall waren; niemand müsse sich entlasten. Siegfried Wetterau, Vorstand für Verkehr, Umwelt und Technik beim ADAC Hessen-Thüringen, wies unterdessen daraufhin, dass im Winter offensichtlich generell vorsichtiger gefahren werde; es passierten zwar mehr Unfälle im Winter, die Anzahl der Personenschäden – also der Toten und Verletzten – sei im Sommer überdurchschnittlich hoch.

Nach der Diskussionsrunde hatten die Teilnehmer auf den Fahrsicherheitszentrum des ADAC Hessen-Thüringen Gelegenheit, den Unterschied zwischen modernen Winterreifen und SUV-Sommerreifen mit M+S-Kennzeichnung direkt selber zu erfahren. ab

2 Kommentare
  1. Arno Borchers says:

    Hallo “Reifendieb”,
    die Antworten liefern wir hier gerne nach; sie lauten dem ADAC Hessen-Thüringen zufolge wie folgt:

    (1) Muss man im Winter immer mit Winterreifen fahren? – „Nein. Auch die neue Fassung des § 2 Abs. 3 StVO stellt auf die Witterungsbedingungen ab: ‘Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtline 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.05.2005), S.42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).’“

    (2) Reichen Winterreifen auf der Antriebsachse gesetzlich aus? – „Nein. Der § 2 Abs. 3a StVO schreibt für PKW ganz klar 4 Reifen vor (‚Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden…’). Auch technisch macht eine Ausrüstung nur mit vier wintertaugliche Reifen Sinn: Wird nur die Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet, gerät die Balance des Fahrzeugs bei glatten Straßen außer Kontrolle. Je nach Antriebskonzept (Front/Heck), kann es hier zu unvermindertem Über-/ Untersteuern kommen. Dies kann bei Kurvenfahrten wie auch beim Bremsen vorkommen.“

    (3) Sind bei Geländewagen Sommerreifen mit gutem Profil ausreichend im Winter? – „Falsch, das Gesetzt schreibt bei winterlichen Straßenverhältnissen auch für Allradfahrzeuge Winterreifen vor. Nur so werden zudem bestmöglicher Halt und optimale Bremseigenschaften gewährleitstet.“

    (4) Doch macht es überhaupt Sinn, die Frontscheibe mit kochendem Wasser von Eis zu befreien? – „Auf keinen Fall, durch Temperaturunterschiede kann die Scheibe reißen.”

    (5) Gibt es für ausländische Fahrzeuge eigentlich eine Winterreifenpflicht? – “Die in der StVO normierten Pflichten des Fahrzeugführers gelten auch für nichtdeutsche Kraftfahrzeugführer.”

    (6) Und gelten verschneite Verkehrsschilder überhaupt noch? – „Bei der witterungsbedingten Unkenntlichkeit sind die konkreten Umstände entscheidend, das heißt vor allem die Beurteilung im Fahren und Halten. Die Unkenntnis des Inhalts der Beschilderung, da das Schild verschneit ist, verpflichtet den Verkehrsteilnehmer nach § 1 StVO (Grundregeln) zu besonderer Vorsicht. Bei Ortskenntnis bzw. Kenntnis der Verkehrszeichen sind die Schilder in jedem Fall zu beachten.”

    Hätten Sie’s gewusst?

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