BRV-Schiedsstelle hilft, „Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“

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Wie jedes Mal, wenn in der Saisonspitze im Herbst und im Frühjahr die Belastung im Reifenhandel immens ist, so werden auch in der jetzt bald beginnenden Umrüstzeit wieder Fehler am Verkaufstresen und in der Werkstatt passieren. Gibt es dann Streit zwischen den Vertragspartnern, muss es nicht automatisch auch zu einem Rechtsstreit kommen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk erinnert nun noch einmal an seine Schiedsstelle, die beim Erreichen einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung durchaus weiterhelfen kann. Voraussetzung ist: Das Gespräch zwischen Kunden und Reifenhandel bringt kein zufriedenstellendes Ergebnis und der betroffene Reifenhändler ist BRV-Mitglied. Die Schiedskommission besteht aus fünf sachverständigen Mitgliedern, ist neutral, „gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 17 Schiedsverfahren durchgeführt worden, von denen 15 bereits im Vorverfahren beigelegt werden konnten; zweimal fällte die Kommission einen Schiedsspruch. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos. Reklamationen bei Neureifen fallen allerdings nicht unter das Tätigkeitsgebiet der Schiedsstelle, diese sind auf Herstellerebene zu klären. Erster Ansprechpartner für den Kunden ist aber auch hier die Reifenwerkstatt. ab

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