GTÜ: Alte und abgefahrene Reifen sind gefährlich

Alle Jahre wieder kurz vor der Urlaubszeit gibt’s von allen erdenklichen Organisationen und Unternehmen diverse Hinweise zur Bereifung der Fahrzeuge, mit denen die Fahrt in die schönsten Wochen des Jahres durchgeführt werden soll. Wer den schlechten Zustand seiner Autoreifen ignoriert, kann als Halter oder Lenker des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern noch nicht unterschritten ist, warnt jetzt die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) und schickt auch gleich einige Tipps hinterher: so als vernünftige Mindestprofiltiefe drei Millimeter bei Sommer- und vier Millimeter bei Winterreifen; bei Anhängern mit 100 km/h Zulassung dürfen die Reifen laut Gesetz nicht älter als sechs Jahre sein; bei typischen Standfahrzeugen wie Wohnmobilen, Anhängern, Caravans oder Oldtimern sollten die Reifen keinesfalls älter als acht Jahre alt sein. – Bei Reifen in normalem Einsatz gelte eine Obergrenze von acht Jahren als kritisch, selbst wenn noch genug Restprofil vorhanden sei. dv

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