Frühestens 2014/2015 Entscheidung über höheres Winterreifenmindestprofil

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In den zurückliegenden Monaten und zuletzt erst Ende vergangenen Jahres hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) Opens external link in new windowimmer wieder versucht, seitens der Politik eine definitive Aussage in Bezug auf eine mögliche Anhebung der gesetzlichen Opens external link in new windowMindestprofiltiefe bei Winterreifen zu erhalten. Nunmehr liegt der Branchenvertretung eine Reaktion des Bundesverkehrsministeriums vor, nachdem Sören Bartol – Mitglied des Bundestages und Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion – auf Anregung des BRV eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung zum Thema „Festlegungen zu Winterreifen“ gerichtet hatte. Bezüglich dieses Themas scheint nun jedenfalls Bewegung in die Sache zu kommen, bewertet der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium Dr. Andreas Scheuer.

Der ist einerseits zu entnehmen, dass sich das Bundesverkehrsministerium in den internationalen Gremien für Pkw und Nutzfahrzeuge „erfolgreich für die Kennzeichnung von Winterreifen mit dem ‚Alpine’-Symbol eingesetzt“ und der Vorschlag Unterstützung durch die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die UNECE-Vertragsstaaten gefunden habe. „Es ist davon auszugehen, dass die Kennzeichnung in Europäisches Gemeinschaftsrecht übernommen“, ist der Stellungnahme der Bundesregierung zu entnehmen. Zugrundelegen will man dem Ganzen bzw. bei der Vergabe des „Alpine“-Symbols einen definierten Test, in dem von Winterreifen zukünftig bestimmte Mindestanforderungen bei schneebedeckten Straßen erfüllt werden müssen. „Die Bundesratsentschließung zu den Punkten ‚Definition eines Winterreifens’ und ‚Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters’ wird nun aufgegriffen und ein Verordnungsentwurf zur Präzisierung der situativen Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgelegt werden. Die Einführung der neuen Reifenkennzeichnung in der StVZO ist dabei mit einer verbraucherfreundlichen Übergangsfrist geplant“, heißt es weiter vonseiten der Bundesregierung.

In diesem Zusammenhang wird andererseits auch auf eine mögliche Anhebung der Mindestprofiltiefe für Winterreifen eingegangen. Doch hier dürfte eine Entscheidung wohl noch mindestens bis 2014 bzw. 2015 auf sich warten lassen. Nach Meinung der Politik reichen die derzeit verfügbaren Informationen als Grundlage für eine Änderung der geltenden Anforderungen (1,6 Millimeter) nämlich nicht aus, weshalb man dazu erst die Ergebnisse eines Forschungsprojektes abwarten will. „Zusätzlich werden im Rahmen dieses Projektes die Themen Reifenalter, Winterreifen an der Lenkachse von Nutzfahrzeugen und Schneekettenpflicht bei Nutzfahrzeugen untersucht. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten Ende 2014 wird zu entscheiden sein, ob noch weitere Änderungen zur Winterreifenpflicht notwendig sind“, so das Bundesverkehrsministerium. cm

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