Zeitschrift kritisiert: Deutsche Umwelthilfe betreibt „Abmahnabzocke“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) baut offenbar ihr Geschäftsfeld “Abmahnungen” mit großem wirtschaftlichem Erfolg ständig weiter aus. Wie “Autohaus Online” schreibt, betrugen die für das Referat “Verbraucherschutz” ausgewiesenen Einnahmen nach Recherchen von Autohaus-Juristen 2007 294.000 Euro, 2008 480.000 Euro, 2009 676.000 Euro, 2010 1.277.000 Euro und 2011 1.489.000 Euro. “Dabei handelt es sich jeweils um die drittgrößte Einnahmeposition des Vereins nach staatlichen Zuschüssen und Spenden”, heißt es dort weiter. Laut Mitteilung der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) sollen sich die entsprechenden Einnahmen der DUH in 2012 bereits auf ca. zwei Millionen Euro belaufen, wie das Medium fortführt. “Die fulminante Entwicklung der Einnahmen der DUH aus wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Vertragsstrafen lässt aufhorchen und berechtigt die Frage zu stellen, ob es der DUH tatsächlich noch um den Schutz von Umwelt- und Verbraucherinteressen oder vielmehr um die eigene Gewinnerzielung geht”, so Autohaus-Jurist Rainer Bopp. Stehe nämlich das finanzielle Interesse des Abmahners im Vordergrund, schließe die Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG den Unterlassungsanspruch aus. ab

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