Nfz-Winterreifenpflicht in Schweden ausgeweitet

Im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres müssen sämtliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf schwedischen Straßen auf der Antriebsachse Winterreifen haben. Diese Neuregelung tritt im nächsten Jahr in Kraft und ergänzt die bisherige Vorschrift, nach der für Bereifungen von schweren Lkw und Bussen bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern gilt. Die bisherige Verordnung gilt für die Reifen an den anderen Achsen weiterhin. dv

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