ADAC zur Winterreifenpflicht in Europa: Andere Länder, andere Regeln

Fast jedes Land in Europa hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen. Wer eine Reise plant, sollte sich laut ADAC daher vor Abfahrt genau informieren. Bei winterlichen Straßen müssen in Deutschland geeignete Reifen aufgezogen werden – mit Winter- oder Ganzjahresreifen ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

In Österreich herrscht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit witterungsgerechten Pneus ausgerüstet sein. Zudem sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind.

In der Schweiz gibt es auch keine generelle Winterreifenpflicht. Ist man aber mit Sommerreifen unterwegs und behindert den Verkehr oder verursacht gar einen Unfall, dann drohen dem Fahrer hohe Bußgelder und eine erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.

Italien schreibt für viele Strecken von November bis April des Folgejahres generell Winterreifen vor. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol sollte auf entsprechende Beschilderung geachtet werden. Die Verpflichtung kann auch kurzfristig – ebenso wie in Frankreich („pneus neige“) – ausgesprochen werden.

Auch in Luxemburg müssen Autofahrer seit dem 1.Oktober 2012 bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.

In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor.

In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC Autofahrern dringend, Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. dv

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