Jobgarantien bis Ende 2015 für ZF-Mitarbeiter

Der Fahrzeugzulieferer ZF hat für seine Belegschaft eine weitreichende Beschäftigungssicherung vereinbart: Für die Dauer der nächsten fünf Jahre erhalten die Mitarbeiter in Deutschland Jobgarantien. Bei Änderungen des Personalbedarfs haben die Mitarbeiter bis Ende 2013 ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz am bisherigen Beschäftigungsstandort. In den zwei Folgejahren ist ein mehrstufiges Verfahren vereinbart: Führt die Suche nach einem gleichwertigen Arbeitsplatz am Standort zu keinem Ergebnis, wird zunächst in der jeweiligen Region, danach an ZF-Standorten in Deutschland gesucht. Die Beschäftigungssicherung wurde von Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung im Rahmen der unlängst bekannt gegebenen Neuorganisation des ZF-Konzerns beschlossen. Sie gilt für Mitarbeiter, die zum Jahresende 2010 bei ZF fest angestellt sind. “Wir haben versprochen, dass mit Einführung der neuen kundenfreundlicheren Struktur des ZF-Konzerns keine Arbeitsplätze verloren gehen”, erklärt der ZF-Vorstandsvorsitzende Hans-Georg Härter. Mit der getroffenen Vereinbarung habe man dieses Versprechen eingelöst, ergänzt er. “Für den Konzernbetriebsrat war es entscheidend, dass durch die Neustrukturierung keine Gefährdung von Arbeitsplätzen und auch keine Reduzierung der Mitbestimmungsqualität entstehen”, erklärt der ZF-Konzernbetriebsratsvorsitzende Johann Kirchgässner. “Beide Ziele konnten wir mit dem Vorstand in einem umfassenden Regelwerk vereinbaren und sicherstellen. Ein solches Vorgehen zeugt von einer hohen Unternehmenskultur”, fügt er hinzu. cm

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