BVDM meint, neue „Winterreifenpflicht“ gelte nicht für motorisierte Zweiräder

,

Die jüngst in Kraft getretene Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die damit nun konkretisierte „situative Winterreifenpflicht“ hält der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) nicht nur „völlig praxisuntauglich“, sondern man weist zugleich auf Fehler im Verordnungsgebungsverfahren. Daraus wird gefolgert, dass die Anwendung des neu gefassten StVO-Passus auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben ist bzw. die dahinter stehende „Winterreifenpflicht“ für sie nicht unbedingt gilt.

„Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich vonseiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, sodass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird“, begründet der BVDM, der bereits drohenden Stress und Ärger bei Verkehrskontrollen befürchtet, seine Sicht der Dinge. Darüber hinaus gibt man zu bedenken, dass „praktisch keine Winterreifen für Motorräder auf dem Markt angeboten“ würden.

Zwar gebe es einige wenige Modelle mit einer M+S-Kennzeichnung, doch diese seien in der Regel lediglich für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. „Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen“, so der BDVM, der daraus in Kombination mit der in Deutschland praktizierten Reifenbindung de facto ein Fahrverbot für Motorräder bei den in dem entsprechenden StVO-Passus beschriebenen Witterungsbedingungen ableitet. Denn die Benutzung der nur in geringen Mengen produzierten und damit nur schwer im Handel erhältlichen Motorradwinterreifen sei wegen der nicht EU-konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV bzw. einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.

„Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert“, sagt der Motorradfahrerverband, der sich vor diesem Hintergrund gewünscht hätte, in der einen oder anderen Form an dem Verordnungsgebungsverfahren beteiligt worden zu sein. Dann hätte man auch auf den Umstand hinweisen können, dass die geänderte StVO nach Auffassung des BDVM im Hinblick auf eine Winterreifenpflicht für Motorräder wegen den vermeintlich „rechtsfehlerhaften Verweisen“ nicht anwendbar ist. Im neu gefassten StVO-Paragrafen werde nämlich Bezug genommen auf Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG, deren Geltungsbereich wiederum die Richtlinie 70/156/EWG regele und in der eben von „bestimmten Kraftfahrzeuge[n] mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger[n]“ die Rede sei. Motorisierte Zweiräder haben aber nun einmal per definitionem keine vier Räder.

„Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen“, fordert der BDVM. cm

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert