Heute „D-Day“ in Sachen Winterreifenpflicht

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Dass der Bundesrat bei seiner mehrere Richtlinien Bezug genommen, mit denen vielleicht ein Fachmann etwas anfangen kann, nicht aber der normale Autofahrer. Daher schlägt der AvD vor, bei der vorgeschlagenen Neufassung anstelle der aufgeführten Richtlinien die in der Begründung der Änderungsverordnung genannten Reifentypen zu ergänzen: “Als Winterreifen bezeichnet und akzeptiert werden Reifen, die mit M+S-Symbol oder ergänzend mit dem alpinen Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch sogenannte Ganzjahresreifen” – das ist nach Ansicht des Klubs für jedermann zu verstehen. “Dies kann jedoch nur eine Übergangslösung sein. Das Grundproblem ist, dass keine Mindestanforderungen an Winterreifen definiert sind und für das oftmals verwendete M+S-Symbol auch kein Prüfverfahren vorgegeben ist”, kritisiert Hasso Werk, Rechtsanwalt und AvD-Vizepräsident für Recht und Verkehr.

“Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich eine einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen einführen und dementsprechend auch vorgeben, welcher Mindeststandard erfüllt werden muss”, ergänzt Werk. Nach Ansicht der GdP wird die Neuregelung im Alltag aller Wahrscheinlichkeit nach zudem ohnehin “fast keine Rolle spielen”, weil flächendeckende Kontrollen angesichts einer angespannten Personalsituation bei der Polizei nahezu unmöglich seien. Insofern werde in vielen Fällen wohl erst zu spät bzw. nach einem Unfall auffallen, dass keine für den Winter geeignete Bereifung am Fahrzeug montiert war. Daher fordert Richter die politisch Verantwortlichen auf, die personellen Ressourcen für die polizeiliche Verkehrsüberwachung generell zu stärken. “Polizei muss im Straßenverkehr sichtbar sein, und das ganzjährig. Allein die nicht zu übersehende Anwesenheit der Polizei im öffentlichen Raum ist praktizierte Prävention. Nur ein erhöhtes Risiko, auch tatsächlich für Fehlverhalten bestraft zu werden, zeigt Wirkung”, meint er. cm

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