In der norditalienischen Provinz Mailand ab 15.11. Winterreifenpflicht

Unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen gilt künftig in der Provinz Mailand vom 15. November bis zum 31. März des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht. Dies schreibt ein neues Verwaltungsdekret vor, auf das der ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland) hinweist. Je nach Witterungsverhältnissen könne die Vorschrift auch früher in Kraft treten oder verlängert werden. Eine an einen festen Zeitraum gebundene Auflage galt bisher schon vom 15. Oktober bis zum 15. April im Aosta-Tal. Je nach Wetter können die italienischen Behörden aber überall im Land kurzfristig zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte eine geeignete Winterbereifung durch entsprechende Schilder vorschreiben. Alternativ sind auch Schneeketten auf Sommerreifen zulässig. Winterreifen mit Spikes sind nur zwischen 15. November und 15. März erlaubt, und zwar bei einer Geschwindigkeit von höchstens 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf den übrigen Straßen. dv

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