Winterreifenpflicht: BDO wendet sich ans Bundesverkehrsministerium

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Laut dem Busfahrer-Magazin hat sich der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in Sachen der geplanten Winterreifenpflicht an das Bundesverkehrsministerium gewandt und in einem Schreiben auf die Besonderheiten bei der Verwendung von Winterreifen an Omnibussen bzw. Unterschiede zwischen Reifen für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge hingewiesen. Nach Ansicht des BDO sind ausgewiesene Winterreifen mit ausgeprägten Querrillen im Profil demnach nur an der Antriebsachse von Bussen erforderlich und sinnvoll, während auf der Lenkachse solche Reifen genügten, die vom Hersteller als wintertauglich angesehen werden. Eine ausdrückliche M+S-Kennzeichnung für an der Lenkachse von Bussen montierte Reifen hält der BDO nicht für zwingend erforderlich – insbesondere nicht für Fahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr oder im innerdeutschen Reiseverkehr außerhalb der hohen Bergregionen eingesetzt werden. “Echte” Winterreifen an der Lenkachse sind nach Auffassung des Verbandes nur “bei durchgehend schneebedeckter Fahrbahn in hoch gelegenen Wintersportgebieten oder in Skandinavien angezeigt”. cm

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