RSU unterbreitet Vorschlag für neue Winterreifenverordnung

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Vor dem Hintergrund der von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigten Winterreifenpflicht hat man sich bei der RSU Reifen-Center GmbH Gedanken darüber gemacht, wie die neue Winterreifenverordnung aussehen könnte. Simon Reichenecker, Geschäftsführer des in St. Johann (Landkreis Reutlingen/Baden-Württemberg) beheimateten Unternehmens, das unter dem Namen TyreSystem eine B2B-Onlinereifenhandelsplattform betreibt, hat sich deshalb an den Minister gewandt, um mit den eigenen Vorschlägen zu einer „transparenten, nachvollziehbaren und eindeutigen Verordnung“ beizutragen. Dem der NEUE REIFENZEITUNG vorliegenden Schreiben ist zu entnehmen, dass man von einer zeitlich begrenzten Winterreifenpflicht nicht viel hält. „Obwohl ich dies aus Unternehmersicht befürworten würde, ist dies dem Kunden meines Erachtens nach nicht zumutbar“, so der RSU-Geschäftsführer. Aus seiner Sicht zu bevorzugen wäre eine Regelung, wonach eine zukünftige Winterreifenpflicht grundsätzlich unterhalb einer bestimmten Temperatur gälte. „Realistisch finde ich hierbei jedoch nicht die Sieben-Grad-Grenze, sondern eher einen vertretbaren Wert von null Grad Celsius. Zwischen null und sieben Grad Celsius sollten Winterreifen meines Erachtens nach weiterhin lediglich empfohlen werden“, teilt Reichenecker dem Bundesverkehrsminister seine diesbezüglichen Überlegungen mit.

Argumente, die für eine Winterreifenpflicht unter null Grad Celsius sprechen, sind seiner Meinung nach, dass damit eine transparente und jederzeit kontrollierbare Regelung getroffen würde, zumal jedem Autofahrer eine Temperaturmessung zugemutet werden könne und zudem nahezu jedes neue Auto eine Außentemperaturanzeige besitze. „Fahrer von Zweitfahrzeugen, Schönwetterfahrzeugen und Personen, die nicht zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, werden dabei nicht benachteiligt, da diese somit nicht zwangsläufig Winterreifen aufziehen müssen, wenn Sie beispielsweise im Winter ausschließlich bei höheren Temperaturen fahren möchten“, nennt Reichenecker einen weiteren Vorteil eines solchen Ansatzes. Wollte man eine Winterreifenpflicht demgegenüber beispielsweise daran binden, dass es schneit oder auf den Straßen Schnee liegt, sei die Sache jedoch nicht ganz so einfach. „Was geschieht, wenn Minusgrade herrschen, es aber weder schneit noch Schnee auf der Straße liegt und somit die Gefahr einer plötzlichen auftretenden Glätte bestünde? Planen Sie, Eis und überfrierende Nässe ebenfalls mit in das Gesetz aufzunehmen? Wenn ja, wie verhält sich die Sachlage bei einer Kontrolle vor oder nach der Stelle mit überfrierender Nässe oder Eis? Wie lautet die genaue Definition von ‚Schnee’, wie verhält sich die Regelung beispielsweise bei leichtem Schneeregen?“, fragt der RSU-Geschäftsführer sich und Ramsauer. „Schnee, Eis und eine glatte Fahrbahn kann es über null Grad Celsius nicht geben, unter null Grad Celsius muss jedoch jederzeit damit gerechnet werden“, bringt Reichenecker seine Meinung bzw. die Logik hinter dem RSU-Vorschlag auf den Punkt.

Überlegungen hat er aber auch rund um die Definition von Winterreifen angestellt. In diesem Zusammenhang wird die Einführung einer neuen Kennzeichnung für in Zukunft so klassifizierte Reifenmodelle vorgeschlagen. Denn würde man die bekannten „M&S“-, „M+S“- bzw. „MS“-Symbole verwenden wollen, sei zu bedenken, dass „diese Bezeichnungen von einigen Herstellern bereits standardmäßig für die Profilbezeichnung verwendet werden“. Sollte trotzdem die Wahl auf sie fallen, müsste eine längere Übergangsfrist in Kauf genommen werden, wird weiter argumentiert. Werde allerdings ein neues Symbol verwendet, welches bisher von der Reifenindustrie nicht verwendet wird (beispielhaft genannt wird „EUMS“), dann falle auch hier eine einfache Definition sehr leicht. „Winterreifen, die nach {Datum} produziert wurden, müssen einem entsprechenden Prüfverfahren unterzogen werden. Bei bestandener Wintertauglichkeit dürfen die Reifen die Bezeichnung ‚EUMS’ tragen. Bei Reifen, die vor dem {Datum} produziert wurden, reicht es aus, wenn diese beispielsweise eines der folgenden Symbole tragen: ‚M&S’, ‚M+S’, ‚MS’ oder Schneeflocke“, so Reicheneckers konkreter Vorschlag diesbezüglich. Bei der Vergabe des Symbols sollte das Bundesverkehrsministerium jedenfalls auf eine eindeutige Kennzeichnung bestehen und dem Kunden – mit Blick auf das im Markt ebenfalls bereits gängige Schneeflockensymbol – nicht zumuten, zwischen den unterschiedlichen Symbolen zu unterscheiden. „Ziehen Sie auch in Erwägung, die Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Winterreifen im Gesetz verankern“, bittet der RSU-Geschäftsführer abschließend den Bundesverkehrsminister. cm

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