Update in Sachen Winterreifenpflicht

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Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) meldet, haben die Verkehrsminister der Länder anlässlich ihrer Tagung am 6./7. Oktober in Ettersburg/Thüringen nun auch tatsächlich die “rasche Einführung einer Winterreifenpflicht” beschlossen. Eine entsprechende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll nach dem BRV vorliegenden Informationen schnellstmöglich bzw. voraussichtlich zum 15. Oktober in den Bundesrat eingebracht werden. Autohaus Online folgert daraus, dass die Winterreifenverordnung damit schon ab 16. Oktober bei “winterlichen Straßenverhältnissen” gelten könnte, sofern das Ganze von der Länderkammer abgesegnet wird. Demgegenüber berichtet der BRV unter Berufung auf Aussagen eines Sprechers des thüringischen Verkehrsministeriums, dass die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigte “konkrete Winterreifenpflicht” noch vor Weihnachten in Kraft treten solle und eine zeitliche Vorschrift dabei nicht vorgesehen sei. Ramsauer habe zudem angekündigt, im Zuge der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung festlegen zu wollen, bei welchen Wetterverhältnissen genau Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein müssen (beispielsweise bei Schneematsch oder Glätte) und welche Reifen zukünftig als Winterreifen angesehen werden. “Infrage kommen etwa sogenannte Matsch- und Schneereifen oder Ganzjahresreifen”, so der BRV. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der ADAC den Verbrauchern offenbar, nur Reifen von “bekannten Herstellern” zu kaufen, weil es sich bei besonders günstigen “No-Name-Angeboten” oft um Importe aus China handele, bei denen man sich darauf verlassen könne, dass es sich überhaupt um einen Winterreifen handelt. Das berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Aussagen des Automobilklubs. Dort sieht man das Schneeflocken- oder auch das M+S-Symbol offenbar gerade nicht als Orientierungshilfe für die Autofahrer an, ist der entsprechenden Meldung weiter zu entnehmen. Begründet hat der ADAC diese Sicht der Dinge demnach damit, dass diese Symbole nicht geschützt sind und sie somit theoretisch von jedem Hersteller beliebig verwendet werden könnten. In der Tat sind im Markt durchaus eher für den Sommer geeignete Reifen im Umlauf, bei denen die Seitenwand trotzdem eine M+S-Markierung ziert. Das Schneeflockensymbol hat sich der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) schon vor einiger Zeit als Warenzeichen schützen lassen. Aber dass dessen missbräuchliche Verwendung schon einmal in irgendeiner Art und Weise verfolgt oder geahndet wurde, ist zumindest der NEUE REIFENZEITUNG bis dato noch nicht zu Ohren gekommen. Es bleibt schwierig. cm

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