Von der „situativen“ zu einer „konkreten Winterreifenpflicht“ noch dieses Jahr?

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Laut einem Bericht auf den Webseiten der Bild-Zeitung will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch in diesem Jahr bzw. noch vor dem Wintereinbruch die Straßenverkehrsordnung ändern und darin eine “konkrete Winterreifenpflicht” verankern, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer erst die bisher so bezeichnete “situative Winterreifenpflicht” für verfassungswidrig erklärt hatte. “Wir müssen schnell handeln. Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern. Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere”, wird Ramsauer von Bild zitiert. Die geplante nationale “Winterreifenpflicht” soll demnach solange gelten, bis eine europäische Regelung mit einheitlichen Kriterien für Winterbereifung in Kraft tritt, was frühestens für 2011 erwartet wird. Was Ramsauer da offenbar angekündigt hat, scheint aber noch viel heiße Luft zu sein bzw. wirft zumindest eine ganze Menge Fragen auf. Denn wenn der Gesetzgeber die Verwendung von Winterreifen ganz “konkret” vorschreiben will, müsste er dann nicht erst einmal genau definieren, was einen solchen ausmacht bzw. woran ein bei Schnee und Matsch “ungeeigneter” Reifen zu erkennen sein soll? Reicht das M+S-Symbol, muss sich das vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) als Warenzeichen geschützte Schneeflockensymbol auf der Seitenwand finden oder welche sonstigen Kriterien muss ein Winterreifen letztlich sonst noch erfüllen, um sich so nennen zu dürfen? Das alles noch vor dem ersten Schneefall in Sack und Tüten bringen zu wollen, kann man vor diesem Hintergrund getrost als ambitioniert bezeichnen. cm

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