“Situative Winterreifenpflicht” offenbar vor Aufhebung durch den Bund

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Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, das die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ für verfassungswidrig befunden hat, beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium nun offenbar, beim Thema Reifen auf Bußgelder und Strafpunkte verzichten zu wollen. Das berichtet jedenfalls die Pilot:Projekt GmbH (Hannover) unter Berufung auf Informationen von Mitgliedern des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses StVO/Ordnungswidrigkeiten, der am 23. September getagt haben soll.

Demnach ist zwar keine Änderung des Wortlautes in dem entsprechenden Paragrafen 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung angedacht, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf eine „geeignete Bereifung“ verwiesen wird. Allerdings sei vorgesehen, gegen diese Verhaltensvorschrift zuwiderhandelnde Fahrzeugführer ab 2011 nicht mehr mit Bußgeldern bzw. einem Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister zu belegen. „Damit dies möglich wird, muss der Bund den § 49 der StVO ändern. Dies soll im Rahmen der derzeit laufenden 46. Novellierung der StVO geschehen. Sollte diese Novellierung noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden, würde sie frühestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten. Bis dahin aber gilt die ‚situative Winterreifenpflicht’ – mit Bußgeld und Strafpunkt für Reifensünder“, so die Hannoveraner.

„Wenn das Bundesverkehrsministerium jetzt von Bußgeldern und Strafpunkten Abstand nehmen will, scheinen die Fachleute aus den beiden anderen Bundesministerien dem Urteil des OLG Oldenburg zumindest tendenziell zuzustimmen, was die handwerklichen Fehler bei der Formulierung dieses Paragrafen der StVO nochmals unterstreicht“, meint Collin Scholz von Pilot:Projekt. Zwar werde sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober ebenfalls mit dem Thema befassen, doch aus dem Entwurf zur Beschlussfassung gehe hervor, dass die Verkehrsminister der Länder dem Bundesverkehrsminister Ramsauer lediglich empfehlen werden, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und eine Präzisierung der StVO vorzunehmen, sobald die EU Klarheit bei der Typisierung von Winterreifen geschaffen hat.

Dies wird allgemein im Zuge der Einführung des Reifenlabels zum 1. November 2012 erwartet. Denn die damit verbundene zukünftige Klassifizierung von Reifen hinsichtlich Rollwiderstand, Nassbremseigenschaften und Geräuschemissionen sieht spezielle Regelungen für Winterreifen vor, die logischerweise eine offizielle Definition derselben erforderlich macht. Aller Voraussicht nach wird alles auf die Einführung des sogenannten Schneeflocken- oder Alpin-Symbols herauslaufen, wobei dessen Vergabe wohl an das Erfüllen bestimmter Mindestanforderungen gebunden sein wird. Nach Ansicht von Pilot:Projekt werden sich Bund und Länder vor diesem Hintergrund spätestens 2012 erneut mit dem Paragrafen 2 Absatz 3a der StVO befassen müssen. „Der Einführung einer allgemeinen Winterreifenpflicht stünde dann zumindest aus formal-juristischen Gründen nichts mehr im Weg“, heißt es aus Hannover. cm

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