Urteil zur „situativen Winterreifenpflicht“ vom BRV kommentiert

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Nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg den StVO-Passus rund um die an Witterung anzupassende Bereifung von Kraftfahrzeugen – meist auch als “situative Winterreifenpflicht” bezeichnet – für verfassungswidrig erklärt hat, meldet sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in der Angelegenheit zu Wort. Aus Sicht der Branchenvertretung reiht sich dieses Urteil “in die lange Liste der Gerichtsentscheidungen ein, mittels derer handwerkliche Fehler des Gesetzgebers bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen korrigiert werden mussten”. Dass in der Urteilsbegründung Oldenburger unter anderem darauf eingegangen wird, dass die Verwendung des M+S-Symbols keinem Schutz bzw. keiner Prüfung und Kontrolle unterliegt, sodass selbst eine entsprechende Kennzeichnung keine gesicherte Aussage zur tatsächlichen Wintertauglichkeit zulässt, ist nach Meinung des BRV eindeutig als Vorwurf an die Reifenhersteller gerichtet. Sie hätten es – heißt es in einer Mail an die Mitglieder des Verbandes – bis zur Stunde nicht vermocht, durch Initiativen gegenüber dem Gesetzgeber die Begriffe M+S bzw. Schneeflockensymbol einer jederzeit nachprüfbaren Grundlage zuzuführen. cm

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