Conti unterzeichnet „Luxemburger Deklaration

Continental hat die sogenannte „Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union“ unterzeichnet. „Mit der Unterzeichnung trägt Continental der unternehmerischen Verantwortung bezüglich gesundheitlicher Prävention und Arbeitsschutz Rechnung. Darüber hinaus bringt sie zum Ausdruck, dass wir die in der Deklaration beschriebenen Grundsätze teilen und unseren Arbeits- und Gesundheitsschutz dementsprechend fortführen“, so Heinz-Gerhard Wente, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Continental. Die „Luxemburger Deklaration“ wurde 1997 von den Mitgliedern des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP) verabschiedet, um die gesundheitliche Prävention und den Arbeitsschutz der Unternehmen in den Mitgliedsländern zu unterstützen sowie die Mitgliedsstaaten zu ermutigen, der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) einen höheren Stellenwert einzuräumen.

„Wichtige Grundsätze, zu denen wir uns mit der Unterzeichnung der Luxemburger Deklaration bekennen, haben wir ohnehin bereits seit Jahren in unseren „Basics“, also dem Grundgesetz der Continental, festgeschrieben“, führt Wente weiter aus. So werde der Beschäftigte in den Unternehmensgrundsätzen und Leitlinien als ein wichtiger Erfolgsfaktor gesehen. Darüber hinaus werden eine Unternehmenskultur und Führungsgrundsätze vorangetrieben, in denen Mitarbeiterbeteiligung verankert ist, um so die Beschäftigten zur Übernahme von Verantwortung zu ermutigen. „Insofern ist die Unterzeichnung der Deklaration nur konsequent“, betont Wente. „Wir setzen mit dieser Selbstverpflichtung einen positiven Impuls für die betriebliche Gesundheitsförderung als Unternehmensstrategie innerhalb der Continental und bekräftigen gleichzeitig verbindliche Leitlinien und ein gemeinsames Verständnis von BGF im Konzern.

„Das ist ein solides Fundament für die zukünftige Weiterentwicklung unserer Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung auf Basis unserer Safety-First-Culture“, ergänzt Dr. Anja Rivera de la Cruz, Leiterin des konzernweiten Gesundheitsschutzes der Continental. Wichtige Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß der Luxemburger Deklaration sind u. a. die Ganzheitlichkeit des Vorgehens, die Einbeziehung der Mitarbeiter und die Entwicklung einer Arbeitsorganisation, die den Beschäftigten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitsanforderungen einerseits und andererseits eigenen Fähigkeiten, Einflussmöglichkeiten auf die eigene Arbeit und soziale Unterstützung bietet. Mit der Unterzeichnung der Deklaration bestätigt Continental, sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz und in der Prävention an diesen wesentlichen Grundprinzipien zu orientieren. dv

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