BRV erinnert: Ab Januar gelten PAK-Grenzwerte

Der BRV weist in seinem aktuellen VIP-Newsletter noch einmal darauf hin, dass ab dem 1. Januar dieses Jahres das weitgehende Verbot bzw. die Einhaltung der PAK-Grenzwerte für Neureifen und für runderneuerte Reifen (betrifft die Laufstreifen, nicht die Karkassen) definitiv und verbindlich ist. Das Verbot bzw. die Einschränkung gelte für Motorrad-, Pkw-, LLkw-, Lkw-, EM- sowie Land- und Forstwirtschaftsreifen und für Produkte ab einer “DOT 0110”. Es müsse laut BRV damit gerechnet werden, dass im Laufe dieses Jahres auch entsprechende Kontrollen seitens des Gesetzgebers – sowohl auf europäischer, als auch nationaler Ebene durchgeführt werden. Dazu wird es erforderlich sein, dass seitens der Lieferanten, also des Herstellers bzw. des Importeurs, eine Bestätigung vorliegt, dass die Reifenproduktion spätestens ab dem 1. Januar .2010 entsprechend umgestellt wurde. ab

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