“De-Minimis”-Förderung für Conti-Nutzfahrzeugreifen

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Sicherheits- und Umweltmaßnahmen werden auch im Jahr 2010 durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bzw. dessen „De Minimis“ genanntes Programm gefördert. Bezuschussungsfähig ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Anschaffung rollwiderstandsoptimierter oder geräuscharmer Lkw-Reifen. Deshalb weist die Continental AG darauf hin, dass alle ihre Lkw-Reifen die geforderten Geräuschgrenzwerte gemäß der Richtlinie 2001/43EG einhalten und Transportunternehmer, die rechtzeitig entsprechende Anträge stellen bzw. auf Conti-Reifen umrüsten, in den Genuss einer Förderung kommen können. Außerdem – so der Hersteller weiter – könnten sie angesichts ihres geringen Rollwiderstandes mit den Reifen des hannoverschen Konzerns durch einen niedrigeren Kraftstoffverbrauch weitere Kosten sparen. Durch „De Minimis“ zuwendungsberechtigt sind demnach Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen) sind.

„Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung mit einem Maximalbetrag von bis zu 33.000 Euro pro Jahr und Firma. Auch Reifenersatz fällt darunter. Clevere Transportunternehmer lassen sich also die Anschaffung der leisen Reifen fördern und sparen anschließend Kraftstoff mit den besonders rollwiderstandsarmen Reifen von Continental“, empfiehlt das Unternehmen. Dabei wird darauf verwiesen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssten vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden. Die Anträge können bei der Behörde unter Nennung des Stichwortes „Zuwendungsverfahren“ und der Adresse Postfach 190311, 50500 Köln angefordert oder unter www.bag.bund.de abgerufen werden. „Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Ob eine Verlängerung des Programms erfolgen wird, ist derzeit ungewiss. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, weiß der Reifenhersteller darüber hinaus zu berichten.

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