Felgendurchmesserangabe als Kode

Die mit Beginn des Jahres 2010 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 80/181/EWG über Einheiten im Messwesen legt fest – wie der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) in einer aktuellen Presseinformation mitteilt –, dass Angaben zu Einheiten nach dem internationalen Einheitensystem “SI” (Système International d’unités), das auf metrische Angaben zurückgreift, auszuweisen sind. Für Längenangaben bedeutet dies z. B. mm. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der für den Felgendurchmesser übliche Begriff “Zoll” verwendet. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine Maßangabe, sondern um eine Bezeichnung (Kode), hinter der ein spezifisch festgelegter Felgen-Eckpunkt-Durchmesser steht, der in Millimeter angegeben wird. Die Angaben in der Reifengröße (z. B. 205/55 R16) sind somit auch nach dem 31. Dezember 2009 gesetzeskonform.

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