ATU bestreitet wettbewerbswidriges Verhalten

ATU hat es abgelehnt, gegenüber dem BRV eine so bezeichnete Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Das Unternehmen weist den Vorwurf zurück, “Lockvogelangebote” abgegeben zu haben oder sich in der Werbung für Produkte ausgesprochen zu haben, die weder zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Werbeaktion noch zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung vorrätig gewesen seien. Ob der BRV mit seinem heute gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchdringen konnte, ist noch nicht bekannt. Auf den Wettbewerb selbst wird sich das allerdings nicht mehr auswirken, weil die Werbeaktion ohnehin zum 15. November ausläuft.

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