GDV zum Thema Winter-/Sommerreifen

Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Auch wenn die Winterbereifung in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollten sich alle Autofahrer rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen. Keine Sorgen müssen sich Autofahrer allerdings wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war.

Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Die Unfallursache ist auf die Sommerreifen zurückzuführen und hätte durch Winterreifen vermieden werden können. In diesen Einzelfällen kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Im Zweifel entscheidet ein Gericht über den Grad der Fahrlässigkeit.

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