Wo landet das Reifenlabel: Im Verkaufsraum oder am Reifen?

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Offenbar plant die Europäische Kommission bei den Vorschlägen, die bisher über die Einführung des sogenannten Reifenlabels gemacht wurden, wieder einen Schritt zurückzugehen. Ging die Branche bisher stets davon aus, es werde ein Label geben, das an jedem in einem Verkaufsraum präsentierten Reifen anzubringen ist, sollen die Informationen über den Rollwiderstand, die Nassbremseigenschaften sowie die Geräuschemissionen eines Reifens offenbar künftig nicht mehr verpflichtend auf dem Produkt selbst angebracht werden. Agenturberichten zufolge habe die europäische Reifen- und Automobilindustrie gegen die Kennzeichnungspflicht des eigentlichen Produktes erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben.

„Diese von den Umweltverbänden seit Jahren geforderte und endlich vorliegende Regelung für das Reifenlabelling der Europäischen Kommission will die Industrie bis zur Unwirksamkeit verwässern“, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe in einer Veröffentlichung. Der offenbar nun geänderte Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht stattdessen vor, dass alle relevanten Kenndaten hinsichtlich des Rollwiderstands, der Nasshaftung und des Abrollgeräuschs „im Verkaufsraum“ – somit eben nicht mehr auf dem Reifen – dem Reifen- bzw. Neuwagenkäufer zugänglich gemacht werden. Im Internet sollten zusätzlich alle erklärenden Informationen veröffentlicht werden, so die Deutsche Umwelthilfe weiter. Reuters zufolge habe Michelin bereits angekündigt, auch bei Inkrafttreten einer solchen auf „aufgeweicht“ betrachteten Verordnung das Öko-Label direkt auf dem Reifen anzubringen.

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