Verschärfte Anforderungen für Vergabe des „Blauen Engels“ bei Reifen

,

Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, sind die Vergabekriterien für den „Blauen Engel“ bei Reifen verschärft worden. Dank der Kennzeichnung mit diesem Logo sollen Verbraucher leichter lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen erkennen können. Gegenüber den bisher formulierten Anforderungen für den Erhalt des Umweltzeichens, mit dem gemäß der zuletzt gültigen Fassung vom April 2007 einzig der Hankook-Ganzjahresreifen „Optimo 4S“ gekennzeichnet ist, will man mit der neuen 2009er Vergabegrundlage für den „Blauen Engel“ im Vorgriff auf die ab 2012 geltenden EU-Grenzwerte für das Vorbeirollgeräusch, den Rollwiderstand und das Nassbremsen „ambitionierte Vorgaben für Umwelt, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit“ einführen. „Die neuen EU-Grenzwerte für den Rollwiderstand bei Pkw-Reifen sind wenig ambitioniert. Der ‚Blaue Engel’ legt hier einen strengeren Maßstab an“, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann.

Dieser Unterschied könne leicht fünf Prozent weniger Kraftstoffverbrauch ausmachen. „Umgerechnet bedeutet dies für den durchschnittlichen Autofahrer um etwa 50 Euro geringere Kraftstoffkosten im Jahr oder etwa 250 Euro für ein ganzes Reifenleben“, meint er. Neben einem positiven Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch und möglichst geringen Geräuschemissionen sollen mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnete Reifen auch dafür sorgen, dass ein damit bereiftes Fahrzeug beim Bremsen auf nasser Fahrbahn rasch zum Stehen kommt. Weitere Forderung ist, dass das Reifengummi möglichst geringe Mengen der als potenziell krebserregend geltenden sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält, die durch den unvermeidlichen Abrieb der Lauffläche beim Einsatz der Reifen in die Umgebung gelangen können. Laut UBA liegen die neuen Grenzwerte für die Vergabe des „Blauen Engels“ in Sachen Rollwiderstand um 20 Prozent unter den neuen EU-Grenzwerten, während in Bezug auf das Nassbremsen eine um 25 Prozent bessere Verzögerung gefordert wird.

Konkret ist dem Anforderungskatalog zu entnehmen, dass ein Reifen für den Erhalt des „Blauen Engels“ gemäß der 2009er Fassung einen Rollwiderstandsbeiwert von höchstens zehn Kilogramm je Tonne (gemessen nach ISO 28580) sowie einen Nassgriffigkeitskennwert von 1,25 (bestimmt gemäß Annex 5 der ECE-Regelung 117) aufweisen muss. Hinzu kommt ein Vorbeifahrgeräusch, das unabhängig von der Reifendimension 70 dB(A) – Messverfahren entsprechend UNECE-Regelung 117, Annex 3 – nicht überschreiten darf. In Sachen PAK-Gehalt gilt für acht PAKs nach EU-Richtlinie 2005/69/EG eine Obergrenze von acht ppm (parts per million) sowie für Benzo(a)pyren ein Maximalwert von einem ppm. Des Weiteren wird eine Mindestanforderung für die Laufleistung der Reifen festgelegt, wobei man sich in diesem Zusammenhang auf den UTQG-Test – das Kürzel steht für Uniform Tire Quality Grade – gemäß den DOT-Bestimmungen der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA bezieht. Dabei wird die Laufleistung in Bezug zu einem NHTSA-Normreifen angegeben, und diesbezüglich müssen „Blaue-Engel“-Aspiranten nunmehr 400 Prozent (300 Prozent für mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnete Reifen) der Referenz erreichen.

Umweltfreundliche, sichere und sparsame Reifen, die all diese Anforderungen erfüllen, gebe es bereits zu kaufen, sagt das UBA. Das Problem sei allerdings, dass man sie oft schwer erkennen könne, wird erklärt, wie hier der „Blaue Engel“ Kundinnen und Kunden Hilfestellung geben soll. „Ich hoffe, die Reifenhersteller setzen künftig verstärkt auf den Gesundheits- und Umweltschutz“, betont Dr. Thomas Holzmann. Momentan ist noch keinem Reifen gemäß des verschärften Kriterienkatalogs der „Blaue Engel“ verliehen worden, wie man den Internetseiten unter dem Link www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/produktsuche/produkttyp.php?id=421 entnehmen kann. Über diese Website können Reifenhersteller, die das Umweltzeichen für lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen nutzen möchten, beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. übrigens einen entsprechenden Antrag stellen. Auch weitere Details zu den aktuell gültigen Vergabekriterien finden sich unter diesem Link.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert