Gerichtsurteil wirft Schlaglicht auf „Normverbrauch“

Die Herstellerangaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen – zumindest in etwa. Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, so Auto Service Praxis. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden und die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines vermeintlichen „Spritfressers“ verurteilt. Außerdem zahlt Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2.500 Euro. Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2.400 Euro. Der Käufer einer fabrikneuen Mercedes E-Klasse – der nach ECE-Richtlinien getestete Normverbrauch wird mit 10,2 Litern in der Stadt und 7,6 Liter außerorts angegeben – konnte dem Hersteller durch ein Gutachten nachweisen, dass der Wagen tatsächlich 9,1 Prozent mehr Diesel benötigt als angegeben. Daimler bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „individuellen Fall“, trägt allerdings auch die Mehrkosten durch den höheren Verbrauch.

Die aktuelle Entscheidung werfe vor dem Hintergrund der Klimadebatte auch die Grundsatzfrage nach dem Normverbrauch eines Fahrzeugs auf, kommentiert die WAZ. „Die Automobilhersteller fürchten nämlich die Diskussion um den Unsinn des Normverbrauchs wie Zucker im Tank. Das Erreichen der anhand des Normverbrauchs definierten Klimaschutzziele gerät ohne immer mehr kleine Tricksereien in Gefahr. Mit denen wird aber die Differenz zwischen theoretischem Spritbedarf und tatsächlich teuer vertankten Litern immer größer. Einfacher Ausweg: Endlich weg mit dem Normverbrauch, her mit einer praxisgerechten Literangabe und dementsprechend des CO2-Ausstoßes.“

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