Conti: Erste Fahrverbote wegen falscher Bereifung verhängt

Die Polizei in Müsingen (Schwäbische Alb) habe die ersten Fahrverbote wegen falscher Bereifung verhängt, schreibt Continental. Dabei traf es zwei Autofahrerinnen, die am 24. November auf verschneiter Fahrbahn mit Sommerreifen angetroffen wurden. Wie der „Alb Bote“ berichtet, war eine Autofahrerin mit ihrem Wagen ins Schleudern geraten und hatte dabei gleich zwei weitere Pkw beschädigt, eine andere Verkehrsteilnehmerin musste wegen der Sommerbereifung ihres Pkw vor einer Steigung kapitulieren.

„Die ersten Fahrverbote belegen, dass es die Polizei mit der Verpflichtung zu Winterreifen auf glatten Straßen ernst nimmt“, kommentiert Alexander Lührs, Pressesprecher des Reifenbereichs bei Continental, den Vorgang. „Wegen der extrem milden Witterung im letzten Jahr bestand für die Polizei wenig Gelegenheit zur Durchsetzung der Winterreifenpflicht. Nun sollten sich alle Autofahrer auf Kontrollen einstellen und ihren Wagen nur dann nutzen, wenn er richtig bereift ist.“

Unter der richtigen Bereifung versteht das Gesetz Winterreifen, sobald Glätte herrscht. Diese unterscheiden sich durch den Schriftzug „M+S“ sowie durch das Symbol „Schneeflocke vor einem Berg“ von Sommerreifen. Wer ohne die sicheren Winterspezialisten im Straßenverkehr angetroffen wird, dem droht ein Bußgeld von 20 Euro. Wer andere behindert oder gar einen Unfall durch die fehlenden Winterreifen verursacht, riskiert 40 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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