An Transportern und Wohnmobilen drohen häufiger Reifenausfälle

Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind besonders stark von Reifenausfällen bedroht. Betroffen ist eine Reihe von Fahrzeugen, die zwischen den Jahren 2000 und 2006 gebaut wurden, warnen die Reifenexperten von Dekra. Bei rund jedem zweiten der Fahrzeugtypen ist keine Lastreserve an der Hinterachse vorhanden. Das bedeutet: Die zulässige Achslast stimmt annähernd mit dem Lastindex der Hinterachsbereifung überein. Damit führe bereits ein geringfügig zu niedriger Reifendruck zu einer Überladung der Hinterachse und zu einer erhöhten Erwärmung des Reifens.

Brisanz gewinnt das Problem auch dadurch, dass die 3,5-Tonner häufig voll ausgelastet oder gar überladen werden. Zudem kontrollierten die Betreiber den Reifendruck zu selten. Erst bei neuen Modellen ab Baujahr 2007 haben viele Fahrzeughersteller auf das Problem reagiert und Fahrzeuge mit ausreichender Lastreserve an der Hinterachse auf den Markt gebracht.

Als weiteren Gefahrenpunkt identifizierten die Reifensachverständigen die Gummiventile bei Transportern. In den Jahren 2004 und 2005 zeigte sich eine zehnfach höhere Ausfallhäufigkeit von Transporterreifen aufgrund undichter Gummiventile oder Ventilsitze. Die immer höheren Maximalgeschwindigkeiten der 3,5-Tonnen-Fahrzeuge beanspruchen den Ventilschaft immer höher, was häufig zum Einreißen des Ventilfußes und zu einer Undichtigkeit des Reifens führte. Die Experten empfehlen daher, anstelle von Gummiventilen bei Transportern nach Möglichkeit Metallschraubventile oder verstärkte Ventile einzusetzen.

Generell entstehen Reifendefekte an Nutzfahrzeugen hauptsächlich durch das Fahren mit Minderdruck oder Überlast. Rund die Hälfte aller Reifenausfälle ist auf mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen. Nach dem Rat von Dekra sollten Fahrer und Werkstattpersonal regelmäßig den Luftdruck sämtlicher Reifen kontrollieren und einstellen und dabei die Laufflächen auf Vorschäden überprüfen. Die Auswertung von Unfällen aus den letzten zehn Jahren zeigte zudem, dass runderneuerte Reifen in zunehmendem Maße zu Reifendefekten neigen.

Die Sachverständigen erinnern an die Forderung der Straßenverkehrsordnung, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Demnach gelte die sogenannte „Winterreifenpflicht“ nicht nur für Transporter und Wohnmobile, sondern für alle Lkw, Sattelzugmaschinen, Busse und Anhänger. In einem Durchschnittswinter mit 45 Tagen Frost und 32 Tagen Schnee sowie 38 Tagen Regen und 70 Tagen Nässe sei auf den Straßen grundsätzlich eine griffige Bereifung erforderlich.

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