BRV informiert die Verbraucher: Jetzt ist Zeit für Winterreifen

Spätestens wenn zu Hause die Heizung eingeschaltet wird, die Sommerkleidung eingemottet und draußen eine zusätzliche Kleidungsschicht als Kälteschutz angesagt ist, wird es auch Zeit die Autobereifung auf die begonnene Herbst-/Wintersaison umzustellen. Von Oktober bis Ostern, so besagt eine Faustregel, sollten die Sommerreifen eingelagert und Winterreifen auf den Achsen montiert sein. So beginnt die Pressemitteilung, mit der der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) auf die Saison einstimmt.

Ein ganz handfestes Argument für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen ist seit Mai 2006 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Hier heißt es nämlich in § 2 Absatz 3a: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Damit ist zwar weder eine ausdrückliche Winterreifenpflicht formuliert noch hat der Gesetzgeber explizit geregelt, was im Sinne dieser Vorschrift genau unter „geeigneter Bereifung” zu verstehen ist. Der BRV gibt hierzu folgende Tipps und Interpretationshilfen:

– Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Pkw-Winterreifen, die mit „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ gekennzeichnet sind, die Forderung der StVO nach geeigneter Bereifung im Winter erfüllen. Auch so genannte Ganzjahresreifen, die den Zusatz tragen, gelten als Winterreifen im Sinne der hierzulande für Reifen vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen.

– Ein sinnvoller zusätzlicher Hinweis ist das Schneeflockensymbol, das wie die M+S-Kennzeichnung in die Reifenflanke einvulkanisiert ist und einen zusätzlichen Test zur Wintertauglichkeit bescheinigt. Dabei handelt es sich allerdings bislang um eine freiwillige Aktivität der Premiumreifenhersteller; ausschlaggebend für die Anerkennung als Winterreifen ist hierzulande nach wie vor die M+S-Kennzeichnung.

– Der Verbraucher kann aber auch anhand einer relativ einfachen optischen Prüfung feststellen, ob seine Reifen mit Winterprofil ausgestattet sind: Alle modernen M+S-Reifen besitzen in der Regel ein geschlossenes Profil mit einer Vielzahl von Lamellen auf der gesamten Lauffläche bis in die Reifenschulter. Das sind feine, zickzackförmige Einschnitte in den Profilblöcken, die zahlreiche Griffkanten für den Schnee auf der Fahrbahn bilden.

„Zu beachten ist dabei allerdings: Selbst ein mit M+S gekennzeichneter Reifen ist für die kalte Jahreszeit optimal nur noch dann geeignet, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist“, so Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des bundesweit tätigen Fachverbandes BRV. „Abweichend von der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze von 1,6 Millimeter Restprofil empfehlen wir für Winterreifen ein Mindestprofil von vier Millimetern. Wird diese Grenze unterschritten, gehen Haftung und Traktion besonders auf Schnee und Eis spürbar zurück.“

Verstöße gegen die Vorschrift zur „geeigneten Bereifung“ werden mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt. Führen diese zudem zu einer Verkehrsbehinderung, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes lag die Zahl der geahndeten Fälle in 2006, also im ersten Winter nach Aufnahme der Vorschrift in die StVO, bei nur 23 Fällen, während im vergangenen Jahr bereits rund 250 Verstöße mit Bußgeld belegt und im Flensburger Zentralregister eingetragen wurden. „Ein Grund mehr, die Vorschrift zur geeigneten Bereifung ernst zu nehmen“, resümiert Drechsler, „und dies kann nur bedeuten: Sommerreifen im Sommer, Winterreifen im Winter!“

Wer mehr zum Thema wissen möchte: Der BRV hält auf seiner Website www.bundesverband-reifenhandel.de unter dem Menüpunkt „Verbraucher-Infos“ zahlreiche Tipps und Hintergründe rund um Räder und Reifen bereit. Unter dieser Webadresse können interessierte Verbraucher auch die Standorte von spezialisierten Reifenhändlern in ihrer Nähe recherchieren (Menüpunkt „Ihre Reifenexperten“). Last, but not least ist speziell zum Thema Winterreifen die Homepage der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gegründeten und vom BRV mit getragenen „Initiative PRO Winterreifen“ einen Besuch wert, schreibt der BRV. Adresse: www.pro-winterreifen.de.

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