BaFin: Schaeffler hat keine Meldepflichten verletzt

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen feststellt, hat Schaeffler nicht gegen Meldepflichten des Wertpapier- und Übernahmegesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. Im Abwehrkampf Continentals war dieser rechtliche Aspekt herangezogen worden, um der Schaeffler-Gruppe den Einstieg zu erschweren.

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