Schaeffler will mögliche Conti-Verteidigung nicht hinnehmen

Die Schaeffler-Gruppe verzichtet mit einer gestern veröffentlichten Änderung ihrer Angebotsunterlage auf Vollzugsbedingungen, die Vorbereitungen von Kapitalmaßnahmen – wie etwa Beschlüsse der Gremien der Continental AG – betreffen. Man wolle damit Marktspekulationen entgegentreten, dass ihr Angebot an die Conti-Aktionäre bereits durch solche Vorbereitungsmaßnahmen behindert werden könnte. Das fränkische Unternehmen weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ihr Angebot unverändert unter der Bedingung steht, dass solche Kapitalmaßnahmen bis zum Ablauf der Annahmefrist eben nicht durchgeführt werden. Gemeint ist: Einem Hauptversammlungsbeschluss zufolge kann Conti sein Kapital um bis zu zehn Prozent aufstocken. Damit würde sich auch die Beteiligung von Schaeffler verringern. Die Schaeffler-Gruppe, die derzeit mit gut acht Prozent der Anteile größter Aktionär der Continental AG ist, hält die Durchführung solcher Kapitalmaßnahmen für unvertretbar, da sie die Interessen der Aktionäre der Continental AG verletzen würden. Vor dem Hintergrund der Zusagen, die das Unternehmen mehrfach öffentlich gegenüber Continental gemacht hat, seien Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich verpflichtet, auf Maßnahmen zu verzichten, die lediglich der Abwehr des Angebotes dienen und den Aktionären die freie Entscheidung über die Annahme des Angebotes zu nehmen versuchen.

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