DUH hat GAT, Pit-Stop und ATU im Visier

Sechs Monate nach Inkrafttreten der so genannten „Kulanzregelung“ hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) etwa 45.000 Autofahrer, in deren Fahrzeuge mangelhafte Filter der Fabrikate GAT, Bosal und Tenneco nachgerüstet worden waren, in einem offiziellen Schreiben aufgefordert, „sehr rasch von der kostenfreien Austauschmöglichkeit Gebrauch zu machen“. Erstmals droht die Behörde darin mit dem Entzug der „gewährten Steuervorteile sowie der Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filter“. Das KBA schließt sich damit erstmals einer Forderung an, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bereits im Herbst 2007 erhoben hatte.

Einem Erfolg der Briefaktion stehe jedoch gegenwärtig vor allem die Weigerung der beiden größten Werkstattketten Pit-Stop und ATU zum Sofortaustausch der Betrugsfilter entgegen. Sie allein seien für etwa die Hälfte der eingebauten Filtersysteme verantwortlich, so die Deutsche Umwelthilfe. Pit-Stop habe auf Nachfrage der DUH am 30. Mai schriftlich erklärt, das Unternehmen stehe „in ständigem Kontakt mit dem Hersteller GAT Katalysatoren GmbH, der mit Hochdruck an der Entwicklung neuer Filtersysteme gearbeitet hat und diese aktuell durch eine unabhängige Prüforganisation testen lässt. Nach Angaben von GAT können sie voraussichtlich noch in den nächsten Monaten ausgeliefert und ausgetauscht werden.“ Eine ähnliche Position vertrete mündlich auch ATU, so der DUH, ohne jedoch für eine offizielle Stellungnahme zur Verfügung zu stehen. Eine DUH-Umfrage unter betroffenen Autohaltern habe bestätigt, dass Pit-Stop und ATU den kostenfreien Austausch gegen lieferbare Filtersysteme weiterhin verweigern.

Die Behauptung einer angeblich bevorstehenden Auslieferung neuentwickelter GAT-Filtersysteme sei nachweisbar falsch. Nach den der DUH vorliegenden Vermerken kämen Partikelminderungssysteme (PMS) der Firma GAT seit Monaten über Vorprüfungen bei der Prüforganisation Dekra nicht hinaus. Auch den bislang letzten 2.000-Kilometer-Test habe das neue GAT-System danach nicht nur nicht bestanden, sondern mit einem „negativen Rückhaltegrad“ abgeschlossen. Das Bestehen der Vorprüfungen ist die Vorbedingung zur Einleitung einer entsprechenden Typzulassungsprüfung des PMS nach Anlage XXVI zur StVZO, die üblicherweise alleine zwei Monate dauert. Anträge auf Erteilung einer neuen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für PMS von GAT oder Bosal liegen dem KBA nach Informationen der DUH bis heute immer noch nicht vor.

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