Autovermieter muss angepasste Bereifung sicherstellen

„Ein von einem professionellen Autoverleih zur Verfügung gestelltes Fahrzeug muss stets mit einer an die Jahreszeit angepassten Bereifung ausgestattet sein. Der Kunde kann davon ausgehen, dass ihm mit dem gemieteten Wagen keine zusätzlichen Kosten für Winterreifen entstehen und muss diese ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht bezahlen“, schreibt Autoflotte Online unter Berufung auf Aussagen der Deutschen Anwaltshotline, die in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgerichts Landau (Az.: 3 C 311/07) verweist. Konkret ging es in dem Verfahren demnach darum, dass eine Kundin bei Rückgabe eines bei einer niederbayerischen Autovermietung angemieteten Fahrzeugs zusätzliche Kosten in Höhe von 121,80 Euro für die Ausrüstung des Wagens mit Winterreifen in Rechnung gestellt wurden, obwohl die Umrüstung von dem Unternehmen zuvor anscheinend nicht gesondert angeboten wurde. Diese Zusatzleistung hätte sich der Kundin in dem vorliegenden Fall offenbar nur dann erschließen können, wenn sie das Kürzel „WR“ unter Ziffer 55 (gekennzeichnet mit „Div“) des zugrundeliegenden Mietvertrages richtig interpretiert hätte. Darüber hinaus habe das Gericht die Auffassung vertreten, dass ein Kunde bei Anmietung eines Pkw im Januar im östlichen Niederbayern auf dessen „ordnungsgemäße, verkehrssichere und der Jahreszeit angepasste Bereifung“ vertrauen könne, sodass die Kosten für eventuell montierte Winterreifen bereits im Grundmietpreis enthalten sein müssten und nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden dürften.

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