Rabattabkommen zwischen ATU und Behindertenverband

Gute Nachricht für Menschen mit Behinderung, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten wollen: Das Ende 2007 ausgelaufene Rabattabkommen zwischen der Fachmarktkette ATU und dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte wird um ein Jahr verlängert. Auch in 2008 erhalten damit alle schwerbehinderten Menschen, die ihr Dieselfahrzeug in einer ATU-Filiale umrüsten, einen Kostenerlass von bis zu 330 Euro. Die Aktion wird in Kooperation mit der Twintec AG, einem der führenden Anbieter von Produkten zur Abgasminderung, durchgeführt.

Menschen mit Behinderung hatten vor dieser Vereinbarung beim Thema Rußpartikelfilternachrüstung das Nachsehen, denn sie profitieren nicht oder nicht vollständig von dem seit April 2007 gesetzlich vorgesehenen Steuernachlass in Höhe von 330 Euro für den Einbau von Rußpartikelfiltern, da sie ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind. Erst durch das Rahmenabkommen zwischen ATU Auto-Teile-Unger und dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte erhalten auch Menschen mit Behinderung und ihre Fahrdienste für die Nachrüstung bei ATU einen finanziellen Ausgleich.

Durch die jetzt beschlossene Verlängerung der Aktion bekommen behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin einen vollen Ausgleich für die entgangene Steuerersparnis bei der Nachrüstung mit Partikelfiltern. Die Summe von 330 Euro bei vollständiger Steuerbefreiung entspricht exakt dem Steuererlass durch das am 1. April 2007 in Kraft getretene Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz und schafft so einen erheblichen Umrüstungsanreiz auch für steuerbegünstigte Menschen mit Behinderung. Schwerbehinderte Menschen mit 50-prozentiger Steuerbefreiung erhalten in den rund 620 ATU-Filialen einen Nachlass von 165 Euro auf die anfallenden Umrüstkosten.

ATU-Pressesprecher Dr. Markus Stadler: „Eine gesetzliche Förderregelung für behinderte Menschen ist in naher Zukunft leider nicht zu erwarten. Deshalb wollen wir mit der Verlängerung dieser innovativen Aktion sicherstellen, dass auch unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger eine finanzielle Unterstützung für die umweltfreundliche Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern erhalten.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte hat die Autofahrerfachmarktkette die Rabattregelung in einem Rahmenabkommen vereinbart. Der Vorsitzende des Bundesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderte Aribert Reimann begrüßt die Verlängerung des Abkommens ausdrücklich: „Wir freuen uns über die Verlängerung dieser beispielhaften Aktion von ATU. Unser Verband hält die Rabattregelung sowohl unter umweltpolitischen als auch unter sozialen Gesichtspunkten für eine sehr sinnvolle und kluge Lösung.“

Und so funktioniert es: Der Kunde wendet sich direkt an eine der rund 620 ATU-Meisterwerkstätten und bittet um die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Dieselrußpartikelfilter. Dort legt er den aktuellen Kfz-Steuerbescheid vor. Bei einer 100-prozentigen Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt dann die Werkstatt auf die anfallenden Umrüstungs- und Filterkosten einen Nachlass von 330 Euro. Der Rabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen. Liegt eine 50-prozentige Befreiung von der Kfz-Steuer vor, erhält der Kunde bei ATU einen Nachlass von 165 Euro. Die restlichen 165 Euro können dann beim Finanzamt über die Kraftfahrzeugsteuer geltend gemacht werden.

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