Reparaturklausel von EU-Parlament abgesegnet

Das Europäische Parlament hat nun die sogenannte „Reparaturklausel“ – die von der EU-Kommission vorgeschlagene Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilmarktes – beschlossen. Demnach sollen die Exklusivrechte der Autohersteller für die Produktion und den Vertrieb sichtbarer Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel und Scheinwerfer abgeschafft werden, wie Auto Service Praxis meldet. Die Parlamentarier räumten den Herstellern dazu eine Übergangsfrist von fünf Jahren ein. Befürworter sehen in der Entscheidung einen deutlichen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfreiheit und günstigeren Preisen. Der Beschluss stärke den Verbraucher und setze ein Zeichen gegen ein Absatz- und Reparaturmonopol der Automobilkonzerne, begrüßte Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA), die Entscheidung.

Die u.a. von deutschen Parlamentariern beantragte Verlängerung der Übergangsfrist von fünf auf acht Jahre erhielt während der EU-Parlamentssitzung eine Absage, so das Medium weiter. Wie das Handelsblatt in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wollen die Mitgliedstaaten mit einer starken Autoindustrie – darunter Deutschland und Frankreich – trotz der Entscheidung die Liberalisierung im EU-Ministerrat weiter blockieren. Der EU-Abgeordnete Bernhard Rapkay betonte gegenüber der Zeitung, sollte sich Deutschland nicht bewegen, dann werde eines Tages der Europäische Gerichtshof die Marktöffnung erzwingen.

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