Winterreifen her, sonst droht Geldstrafe

Nun ist es beschlossene Sache: Auch die österreichische Bundesregierung führt per Gesetz eine Winterreifenpflicht für Pkw ein. Wer bei „winterlichen Fahrverhältnissen“ ohne Winterreifen erwischt wird, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das neue Gesetz – nun vom zuständigen Parlamentarischen Ausschuss im österreichischen Parlament beschlossen – tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und wird in Zukunft vom 1. November bis zum 15. April gelten, wobei ausdrücklich „winterliche Verhältnisse“ herrschen müssen, damit die Pflicht in dem besagten Zeitraum gilt. Im Grunde genommen ähnelt die Vorschrift also den seit Mai 2006 geltenden Vorschriften in Deutschland, die gelegentlich als „situative Winterreifenpflicht“ umschrieben wurden. Österreich-Urlauber sollten also ab dem 1. Januar ganz genau überlegen, ob sie sich ohne Winterreifen in die Alpenrepublik trauen.

In Österreich bedeutet die neue Rechtslage nun: Lenker eines Pkw, eines Kombikraftwagens oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis“, zitierte ÖVP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka aus der Einigung, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, „wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind“. Parkende Pkw sind von der Regelung ausgenommen.

Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird bestraft: Einfache Verstöße werden mit einer so genannten Organstrafverfügung in Höhe von 35 Euro geahndet. Wenn aber ein Gefährdungstatbestand (etwa: mit Sommerreifen Richtung Pass fahren, so die Süddeutsche Zeitung) vorliegt, kann es richtig teuer werden: Winterreifensünder können dann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Die österreichische Polizei bekommt darüber hinaus auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug stillzulegen.

Es sei allerdings ausdrücklich betont, dass die Regelung auf „winterliche Fahrbahnverhältnisse“ abstellt, sie gilt also nicht generell. Ist die Fahrbahn trocken, oder weist sie – aufgrund von Niederschlägen – lediglich Nässe auf, ohne dass das zur Bildung von Schnee, Matsch oder Eis führt, benötige man auch künftig keine Winterausrüstung, um dem Gesetz zu genügen, so der ÖVP-Verkehrssprecher weiter. Wer keine Garage hat und sein Fahrzeug über Winter nur auf der Straße parkt und ohnehin nicht benutzt, müsse ebenfalls nicht umrüsten.

Nachdem schon bisher zwischen 90 und 95 Prozent der Pkw in Österreich in der entsprechenden Jahreszeit mit Winterreifen bestückt sind, sei die Neuregelung eine durchaus vertretbare Verpflichtung für einen ganz kleinen Teil jener Autofahrer, die oft bisher schon Ursache für Staus, Behinderungen oder gar Verkehrsunfälle waren, so Kukacka gegenüber dem Kurier. Verlängert wird auch die Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für Lkw, wie sie im Herbst 2006 eingeführt wurde: Sie wird von 15. November auf den 1. November vorverlegt und gilt bis 15. April (bisher 15. März).

„Wir freuen uns, dass sich (…) die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass wir für die Wintermonate auch für Pkw eine Ausrüstungsregelung brauchen“, so Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Auch der VCÖ begrüßt das beschlossene Verkehrssicherheitspaket. Von der jetzt getroffenen Regelung werde ein Rückgang der Unfälle im Winter erwartet.

Zustimmung kam auch vom ARBÖ. Erleichterung herrscht bei den Automobilklubs auch deshalb, weil „eine generelle Winterreifenpflicht, wie sie verschiedentlich gefordert wurde, nunmehr vom Tisch ist. Dabei hätte nämlich die Gefahr bestanden, dass Pkw-Lenker auch in schneelosen Wintern und bei frühlingshaften Temperaturen ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein dürfen“, so ARBÖ-Geschäftsführer Leo Musil. Ebenfalls Zustimmung gab es seitens ÖAMTC: „Wir freuen uns, dass wir unsere Position durchgebracht haben. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Kettenmitnahmepflicht bei Lkw gleich bis 1. Oktober vorverlegt wird“, so ein Sprecher des Clubs.

Winterreifen müssen nach österreichischer Lesart eine Restprofiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen und mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sein.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert