Michelin-Markenrechte – Annäherung mit Runderneuerern

Bei einem Treffen zwischen Vertretern des europäischen Runderneuerungsverbands BIPAVER und des BRV einerseits und Vertretern des Reifenherstellers Michelin aus Deutschland andererseits hat es offenbar eine erste Annäherung beim Streitpunkt „Michelin-Markenrechte bezogen auf die Runderneuerung“ gegeben. Der französische Konzern hatte Mitte Dezember 2006 in einem Schreiben an alle Runderneuerer in Europa eine Strafverfolgung zum Schutz der eigenen Patent-, Design- und Geschmacksmusterrechte angedroht, sollten nicht lizensierte Unternehmen „Kopien von Michelin-Laufstreifen“ anfertigen und diese vermarkten. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk in seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift Trends & Facts (5/2007) mitteilt, sei das Gespräch „von beiden Seiten äußerst konstruktiv geführt“ worden. Bevor man sich allerdings mit etwaigen rechtlichen Fragen und Themen im Detail befassen werde – und dass dies noch geschehen wird, daran wollen die beiden Verbände ausdrücklich keinen Zweifel aufkommen lassen –, so wurde vereinbart, sei es darum gegangen, „die Michelin-Intention (so wie sie bis dato den Runderneuerern mitgeteilt wurde) zu konkretisieren und damit auf der einen Seite handhabbar und auf der anderen Seite konkret rechtlich überprüfbar zu machen“, heißt es weiter im Trends & Facts.

Grundsätzlich sei von den am Gespräch beteiligten Personen beider Verbände und Michelin Reifenwerke ausgeführt worden, dass die neue Michelin-Strategie „zur Sicherung ihres geistigen Eigentums bzw. Know-hows darin besteht, für alle ihre ab 1. Januar 2005 neu auf den Markt gebrachten Lkw- und EM-Reifenprofile ihre Markenrechte in Anspruch zu nehmen, in dem deren Gebrauch/Nachahmung etc. für die freie Runderneuerung untersagt wird.“ Im Umkehrschluss bedeute dies, so der BRV in seiner Mitgliederzeitschrift weiter, „dass alle von Michelin bis 31. Dezember 2004 in den Markt gebrachten Lkw- und EM-Reifenprofile nach wie vor von der freien Runderneuerung ‚frei’ verwendet werden dürfen“. Mit dem aktuellen Vorgehen wolle der französische Hersteller wohl insbesondere die „Michelin Durable Technologies“ schützen, die Michelin über Jahrzehnte einen technologischen Vorsprung vor dem Wettbewerb sichern sollen. Michelin hatte das sich selbst regenerierende Reifenprofil 2005 erstmals vorgestellt.

Michelin (ASA) – also die Geschäftseinheit, die für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig ist – hatte im Rahmen des Gesprächs zugesagt, den Verbänden eine Liste einschließlich einer entsprechenden Dokumentation der betreffenden Dimensionen und Profile zu übergeben. Ein entsprechendes Konvolut könne auch auf gesamteuropäischer Ebene publiziert werden, so die Vertreter Michelins, die von Geschäftsführer Dr. Klaus Neb angeführt wurden. Der BIPAVER sowie der BRV „begrüßten diese Verfahrensweise außerordentlich“. Erst mit einer entsprechenden Liste inklusive Dokumentation könne man sich „ganz konkret – dimensions- und profilbezogen – mit der Thematik und deren Auswirkungen auseinandersetzen“.

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