Komplettlösungen von Rema Tip Top für den mobilen Reifenservice

Mit seinen so genannten „mobilen Konzepten“ will Werkstattausrüster Rema Tip Top einen Beitrag zu einem „schnellen und kundenfreundlichen Reifenservice vor Ort“ leisten. Deshalb finden sich im Lieferprogramm des Unternehmens Reifenservicegeräte, die speziell für diesen Einsatzzweck ausgelegt wurden und beispielsweise unabhängig von der Versorgung mit Elektrizität und Druckluft arbeiten. Diese Komponenten können in einen Serviceanhänger, einen Transporter oder in einen Lkw-Kofferaufbau integriert, aber auch flexibel eingesetzt werden. Verfügbar sind verschiedene Varianten, mit denen etwa Fleet-Check, Umbereifung, Montage und Pannenreparatur für Motorrad-, Pkw-, Lkw-, EM- sowie Industriereifen jeweils vor Ort möglich sein sollen.

Als konkretes Anwendungsbeispiel in diesem Zusammenhang wird die „Unimont 16.5-24.5“ genannte Montiermaschine erwähnt, mit der – installiert auf einem ausziehbaren Schlitten – schlauchlose Lkw-Reifen vor dem Servicefahrzeug montiert werden könnten. Insgesamt weise das eigene Produktprogramm vier Hauptkonzepte aus: das „Komplettradwechselkonzept“ für Umrüstschwerpunkte vor Ort, das „Pkw-Mobilkonzept“ in Form einer kompletten Werkstatt montiert auf einem Tandemanhänger oder Transporter für alle Arbeiten vom Montieren über das Wuchten bis hin zum Heben, das „Nutzfahrzeugkonzept“ (wahlweise auf einem Tandemanhänger, Transporter oder 7,5-Tonner als ausgebaute mobile Lkw-Station) sowie eine auf einem Tandemanhänger montierte mobile Industriereifenpresse.

Die Beratung und Konzeption durch Rema Tip Top sowie das Know-how des Unternehmens sollen Fehler beim Ausbau entsprechender Servicefahrzeuge vermeiden helfen und Kosten einsparen. Gleichzeitig berücksichtige man die individuellen Ansprüche der Kunden, sagt der Werkstattausrüster. Wer den Ausbau in Eigenregie durchführt, kann sämtliche Einzelkomponenten separat bestellen – auf Wunsch werden die „mobilen Konzepte“ jedoch auch von Rema Tip Top eingebaut und schlüsselfertig mit TÜV-Eintragung zur Verfügung gestellt. „Alle mobilen Servicefahrzeuge werden auf Wunsch nach den gültigen gesetzlichen Richtlinien ausgerüstet – als Pannenhilfsfahrzeug nach § 52 Absatz 4 Nr. 2 StVZO“, heißt es vonseiten des Unternehmens.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert