BRV warnt vor gefälschten Rädergutachten

Laut Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kann die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Räder, die nicht der Serienausstattung des jeweiligen Modells entsprechen, für deren Besitzer mit „Risiken und Nebenwirkungen“ verbunden sein. Denn montiert werden dürfen nur solche Räder, denen nach entsprechenden Tests eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftbundesamt erteilt wurde, die anerkannte Prüfstellen beispielsweise des TÜVs nach den Bestimmungen der nationalen Räderrichtlinie geprüft und ihre Eignung für den Fahrbetrieb durch ein so genanntes Teilegutachten nachgewiesen haben oder die nach der europäischen Richtlinie ECE 124 geprüft bzw. genehmigt worden sind und somit ein entsprechendes ECE-Kennzeichen tragen. „Wer Räder bzw. Felgen montiert oder montieren lässt, die keine der genannten Kennzeichen oder Nachweise haben, begeht damit nicht nur ein Kavaliersdelikt. Abgesehen davon, dass unsachgemäßes Tuning zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden kann, ist das Sicherheitsrisiko immens – nicht nur für den Fahrzeughalter oder -fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer“, warnt Gerhard Ackermann, Leiter des BRV-Arbeitskreises Felgenhersteller.

Bei der Anschaffung eines nicht der Originalausstattung entsprechenden Radsatzes empfehle sich deshalb genaues Hinsehen, ob die Produkte der Wahl die hierzulande gesetzlich verlangten Nachweise haben. Insbesondere beim Kauf via Internet sei Vorsicht geboten, denn hier gebe es zahllose Angebote, die nicht den gesetzlichen Auflagen entsprechen, so der Bonner Fachverband. Ein Indiz hierfür könne zum Beispiel sein, dass ein Felgenanbieter darauf hinweist, dass der Kunde selbst für die TÜV-Abnahme des Produktes zu sorgen hat oder wenn diese nur an ganz bestimmten, vom Anbieter vorgegebenen Stellen erfolgen soll. „Ein einwandfreies Produkt mit den entsprechenden Nachweisen muss von jeder anerkannten Prüfstelle die erforderliche Freigabe erhalten“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Soll die Freigabe nur durch eine ganz bestimmte Stelle erfolgen, liege nämlich der Verdacht nahe, dass hier möglicherweise Gutachten gefälscht werden oder die Freigabe auf nicht gesetzlicher Grundlage erfolgt.

„Trotz amtlichen Auftrags – oberster Dienstherr der Prüfstellen ist die jeweilige Behörde des betreffenden Bundeslandes – arbeiten auch hier nur Menschen, die gegen Verlockungen nicht gefeit sind“, berichtet Arbeitskreisleiter Ackermann von jüngst aufgedeckten Betrugsfällen, die derzeit bereits rechtlich geahndet werden, seiner Einschätzung nach aber „nur die Spitze des Eisbergs“ sind. Bei den negativ aufgefallenen Rädern handelt es sich demzufolge um so genannte „US Custom Wheels“ mit in der Regel chinesischer Herkunft sowie „höchst unterschiedlicher Qualität“. In einem der Fälle sollen derartige Räder – obwohl sie nicht die vorgeschriebenen Festigkeitswerte aufweisen und deshalb laut BRV ein hohes Risikopotenzial bergen, aufgrund eines gefälschten Teilegutachtens die Freigabe erhalten haben. Der Sachverständige, der die Freigabe erteilt hatte, sei allerdings mittlerweile fristlos entlassen worden und es drohten ihm strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs.

„Egal, ob Käufer, Reifenhändler oder Tuningwerkstatt – allen muss klar werden, dass die Ausrüstung eines Fahrzeugs mit nicht zulässigen Rädern höchste Gefahr bedeutet. Deshalb gilt: Hände weg von Produkten, die die erforderlichen Kennzeichen nicht aufweisen oder nicht vom TÜV vor Ort abgenommen werden sollen“, so der BRV und dessen Arbeitskreis Felgenhersteller, die es sich gemeinsam mit dem Verband Deutscher Automobil Tuner (VDAT) sowie der auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, VDAT und der Messe Essen als Veranstalter der Tuningmesse Essen Motor Show gegründeten Aktion „Tune it! Safe!“ zur Aufgabe gemacht haben, das Thema verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

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