GTÜ: Tuningmaßnahmen der Kfz-Versicherung melden

Der deutsche Tuningmarkt wächst ungebremst. Vor allem bei jungen Leuten übt die Tuningszene einen ganz besonderen Reiz aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen, Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind „in“ und prägen das Bild. Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht erlischt, müssen Änderung und Umbauten durch eine Prüforganisation wie die GTÜ abgenommen werden. Anschließend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen. Oftmals nicht bekannt ist hingegen, dass Tuningmaßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen.

Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Wird die Meldung an die Versicherung versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuningspaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen. Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine „Obliegenheitsverletzung“, für die es im Fall des Falles kein Pardon gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umrüstaktion Rat beispielsweise beim GTÜ-Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und Stress. Die Prüfingenieure der GTÜ stehen in über 14.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen bei allen Fragen des Tunings jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

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