TÜV Nord weist auf seine „ReifenAuskunft“ hin

Anlässlich der bevorstehenden Umrüstphase von Winter- zurück auf Sommerreifen weist der TÜV Nord auf seinen „ReifenAuskunft“ genannten Service hin. Hintergrund: Seit der Einführung der EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober 2005 ist in der neuen Zulassungsbescheinigung, die anstelle des bisherigen Fahrzeugscheins getreten ist, nur noch eine erlaubte Reifengröße eingetragen. Allerdings sind in aller Regel durchaus noch weitere Rad-Reifen-Kombinationen möglich, die mittels der „ReifenAuskunft“ ermittelt werden können. Mit der Auflistung erhält der Kunde Angaben des TÜV Nord zufolge ein amtliches Dokument, das mit Unterschrift und Stempel versehen ist. „Sollten die aktuellen Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, gilt dieses Dokument als amtlicher Nachweis für die Zulässigkeit der Reifen, auch bei Verkehrskontrollen“, so Karl Eckardt Zimmermann von TÜV Nord. Als Preis für die „ReifenAuskunft“ wird ein Betrag von fünf Euro genannt, sofern sie vor Ort an einem dem TÜV-Nord-Standorte eingeholt wird. Wird der Onlineservice unter www.tuev-nord.de/34323.asp genutzt, sind aufgrund eines laut TÜV Nord „höheren Aufwands bei der Rechnungserstellung“ allerdings 9,50 fällig. „Eine Investition, die sich lohnen kann“, ist sich Zimmermann sicher. „Wer keinen Reifenhändler seines Vertrauens hat, kann durch die unabhängige Auskunft selbst auch günstigere Reifen wählen und somit Geld sparen“, heißt es vonseiten des Unternehmens. Informationen über die „ReifenAuskunft“ gibt es an jeder Prüfstation des TÜV Nord oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/8070600.

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