Änderungen im Artikel 31 helfen der Tuningindustrie

Die durch das EU-Parlament vorgesehene Gesetzgebung zum Artikel 31 wurde um von der ETO (ETO European Tuning Organization) geforderte Änderungen ergänzt. Der europäische Tuningdachverband habe nach eigenen Aussagen erreichen können, dass der viel diskutierte Artikel 31 dahingehend abgeändert wurde, dass nur noch jene Produkte, die von der europäischen Regierung als umweltschädlich oder sicherheitsrelevant ausgemacht werden, unter die Regulierungen fallen können – und das auch nur nach Absprache mit der Industrie und somit mit deren Interessensvertretung.

Die neueste Version des Gesetzes schließt zudem Motorsportprodukte von der Gesetzgebung aus. Im ersten Entwurf sollten Motorsportprodukte gänzlich verboten werden. Das bisher unklar formulierte und lückenhafte Gesetz hätte – so die ETO – riesige finanzielle Belastungen für die Tuningindustrie bedeutet und nur einen geringen oder gar keinen Nutzen in Bezug auf Sicherheits- und Umweltaspekte gebracht. Über den Artikel 31 wird jetzt im Parlament abgestimmt und danach der Ratsversammlung der Minister zur Prüfung vorgelegt. Die ETO erwartet, dass das Gesetz bereits im Frühsommer verabschiedet wird.

Die ETO weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass so nicht nur Tausende von Arbeitsplätzen und Milliarden Euro an Steuereinnahmen gesichert werden, sondern dass durch die Tuningindustrie in Europa auch viele sicherheitsrelevante und umweltfreundliche Innovationen entwickelt wurden und werden. So z. B. Hochleistungsbremsen oder spezielle Fahrwerkssysteme, die die Fahrzeugsicherheit verbessern, oder auch die ECO-Tuningentwicklungen, die für eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes sorgen. Viele dieser Produkte werden von den Fahrzeugherstellern in die nächste Fahrzeuggeneration mit aufgenommen.

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