Weiteres Gutachten zum Meisterzwang beim Reifenwechsel

Nach dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn) hat nun auch der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) ein Gutachten zum Thema Meisterzwang veröffentlicht. Darin widerspricht Prof. Dr. jur. Peter Baumeister (Professor für Verwaltungsrecht) aus Mannheim der Forderung des BRV, Reifenwechsel künftig unter Meisterzwang zu stellen. Das folgende Zitat wird im Newsletter des Reifenmagazins von Continental veröffentlicht: „Angesichts des sehr begrenzten Tätigkeitsumfangs stellt sich die Montage als eine einfache Tätigkeit mit kurzer Anlernzeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO dar. Dies gilt nicht nur für die Montage von Reifen althergebrachter Bauart. Auch die Montage von neuartigen, sog. intelligenten Reifen (etwa Runflat-Reifen mit Reifendruckkontrollsystem RDKS) weist keine wesentlich längere Anlernzeit auf, so dass auch diese Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO keiner Zulassungspflicht unterliegt.“

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