Asbestgefahr verschwiegen? Gericht befindet Michelin schuldig

Ein französisches Gericht hat den Reifenhersteller Michelin für schuldig befunden, in den 60er und 70er Jahre vier Arbeiter in seinen Werken grob fahrlässig einer gefährlich hohen Konzentration von Asbeststaub ausgesetzt zu haben. Die Klage hatten ein früherer Michelin-Mitarbeiter sowie die Witwen dreier Arbeiter, die an Lungenkrebs gestorben waren, angestrengt. Hinsichtlich der Zahlung etwaiger Entschädigungen hat das Gericht laut der International Harald Tribune bislang noch keine Entscheidung getroffen, und Michelin habe bislang offen gelassen, ob das Unternehmen in Berufung gehen wird. „Als Asbest damals zur thermischen Isolation eingesetzt wurde, waren die damit für die Arbeiter verbundenen Risiken noch nicht allgemein bekannt. Hätten wir davon gewusst, hätten wir alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um eine Gefährdung auszuschließen”, wird die Michelin-Sprecherin Françoise Rault in dem Blatt zitiert. Aussagen des Anwalts der Kläger zufolge sollen die vier Arbeiter jedoch erst 1973 bei der Isolation von Rohren mit dem Stoff in Kontakt gekommen sein, der als ursächlich für deren Erkrankung gesehen wird. Und die vom ungeschützten Umgang mit Asbest ausgehende Gefahr sei schon seit 1965 allgemein bekannt gewesen – Michelin hätte das Risiko gegenüber seinen Mitarbeitern also verschwiegen. Wie die Zeitung weiter berichtet, ist die jetzt gefallene Gerichtsentscheidung die erste in rund 40 ähnlich gelagerten Fällen bzw. anhängigen Klagen gegen den Reifenhersteller.

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