HUK-Coburg zu falscher Bereifung im Winter

Der Gesetzgeber hat bekanntlich die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen, so die Versicherungsgruppe HUK-Coburg, gute Gründe dafür und nennt ein Beispiel: „Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.

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