Österreich: Neue Schneekettenvorschrift für Lkw und Busse

Österreich hat die Winterausrüstungspflicht für den Schwerverkehr verschärft. In Lastwagen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen die Fahrer vom 15. November bis 15. März Schneeketten mitführen. Dies gilt ausdrücklich auch für Ausländer. Darauf weist der Schneekettenhersteller RUD (Aalen) hin. Für Omnibusse greift die Regelung erst ab fünf Tonnen, Linienbusse sind ganz ausgenommen. Das österreichische Gesetz schreibt vor, dass für mindestens eine Antriebsachse Ketten vorhanden sein müssen.

Die Alpenrepublik hat auch festgelegt, wie eine Schneekette auszusehen hat. In der Ö-Norm sind die Mindestanforderungen definiert. Alle Ketten von RUD erfüllen diese Norm. Das gilt übrigens für alle jemals von dem Unternehmen produzierten Schneeketten.

In Ungarn gilt eine ähnliche Regelung wie in Österreich. Schilder an den Grenzen weisen darauf hin, wenn die Pflicht zum Mitführen von Schneeketten in Kraft ist. In weiteren Ländern gibt es regional begrenzte Regelungen, die eine Mitnahme von Schneeketten vorschreiben. Ein Beispiel ist das italienische Aosta-Tal, das im Winter auch von Personenwagen nur befahren werden darf, wenn diese Ketten an Bord haben.

Alle Länder stellen darüber hinaus bei entsprechender Wetterlage Schilder auf, die eine Weiterfahrt nur mit Schneeketten erlauben. Dies gilt dann auch für Allradfahrzeuge. Verstöße kosten in Deutschland 40 Euro; mit Verkehrsbehinderung können sogar 80 Euro und Flensburger Punkte fällig werden. Die Schweiz und Italien bitten Schneeketten-Muffel ab 70 Euro zur Kasse.

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