VATZ und ETO fordern EU-Regelung für Tuningräder

Die in Genf ansässige GRRF-Arbeitsgruppe der UNO erarbeitet technische Richtlinien und ECE-Regelungen für Autoteile, die nicht nur in der Europäischen Union, sondern in insgesamt 46 Ländern der Welt Gültigkeit haben. Auf Antrag der Vertreter Italiens wurde vor acht Jahren erstmals über einen so genannten Felgenrichtlinien-Vorschlag diskutiert. Der erste Entwurf hätte das Aus für alle Leichtmetallfelgen in Nicht-Seriengröße bedeutet – also für Leichtmetallfelgen die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Tuningräder bekannt sind.

Dank der Intervention durch die SEMA und die Geschäftsführerin des Verbands Automobiltuning und /-zubehör (VATZ) Andrea Pinkerton konnte die Felgenrichtlinie dahingehend geändert werden, dass die neue ECE-Regelung für Tuningfelgen nunmehr auf das jeweils national geltende Recht verweist, heißt es dazu in einer Mitteilung des Verbands. Damit konnte für Deutschland dieser bedeutende und wichtige Markt erhalten werden, denn Deutschland verfügt als einziges Land über eine nationale Regelung.

Dies sei allerdings nur ein kleiner Teilerfolg, denn die jetzt in Genf verabschiedete ECE-Regelung bezieht sich ausschließlich auf Felgen in Original-Seriengröße. Für Tuningräder gibt es weiterhin keinerlei Regelung und es wird nun ausschließlich auf nationales Recht verwiesen, schreibt der VATZ weiter. Leider, so der Interessenverband, haben bereits einzelne Länder wie Italien, Frankreich, Belgien und auch die Schweiz signalisiert, dass keinerlei Interesse an der Schaffung einer nationalen Richtlinie für Leichtmetallfelgen in Nicht-Seriengröße bestehe und somit zukünftig nur noch Felgen offiziell zugelassen werden könnten, die dort durch die ECE-Regelung abgedeckt sind. „Das würde das Ende für einen legalen Verkauf für Tuningräder in zahlreichen wichtigen Exportmärkten bedeuten, da die erhoffte rechtliche Grundlage der Legalisierung der bisherigen „Duldung“ der Tuningräder ausbleiben wird“, so der Verband, der im vergangenen Herbst gegründet wurde.

Der einzige europäische Branchendachverband ETO (European Tuning Organization), der wie der VATZ im hessischen Moerfelden ansässig ist, erhebt daher die Forderung, dass auch für Tuningräder eine anwendbare, europäische Regelung geschaffen wird, die in Zukunft wichtige Absatzmärkte sichere und im In- wie Ausland Arbeitsplätze erhalte. „Denn der Markt für Tuningräder – also neue Felgen, die nicht in der Original-Seriengröße montiert werden – umfasst in den ECE-Staaten rund sechs Millionen Stück pro Jahr“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die EU-Kommission habe durch ihren Vorsitzenden mitgeteilt, dass man sich der Problematik annehmen werde, und um ein offizielles Statement der ETO-Verbandsvertreter gebeten. Eine Arbeitsgruppe steht nun in intensivem Kontakt mit der EU-Kommission, um in einem möglichen Nachtrag eine Lösung für Leichtmetallfelgen in Nicht-Seriengrößen zu erreichen oder zumindest eine europäische Regelung zu erarbeiten. Die ETO sowie der deutsche Branchenverband VATZ vertreten dabei die Auffassung, dass angesichts der Wettbewerbsharmonisierung innerhalb der Europäischen Union Tuningfelgen, die nach nationalem deutschen Recht geprüft und zulassungsfähig sind, auch in allen anderen europäischen Ländern zulässig sein müssen. „Denn nicht zuletzt steht auch die Freiheit jedes einzelnen Autofahrers auf dem Spiel, sein Fahrzeug individualisieren zu können und es gilt einer weiteren Monopolstellung durch die Fahrzeughersteller vorzubeugen und den freien Markt für Tuningfelgen zu erhalten.“

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