Gleichbehandlungsgesetz gilt auch im Reifenhandel

Das heftig umstrittene und mehrfach nachgebesserte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit vergangenen Freitag in Kraft. Mit dem Gesetz werden Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Die Vorschrift sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. Festgelegt ist darin, dass niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Zur formalen Pflicht von Arbeitgebern – und dies betrifft natürlich auch den Reifenhandel und die Hersteller – zählt insbesondere, dass der Gesetzestext unverzüglich allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden muss. Interessenverbände empfehlen, die Aushangpflicht zu beherzigen, denn die kontroverse Diskussion im Vorfeld habe gezeigt, wie sensibel die Arbeitnehmerseite, für deren Schutz das Gesetz erlassen wurde, reagiert.

Der komplette Gesetzestext steht hier für Sie zum Download bereit.

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