BRV führt Kritik am Meisterzwang auf „Halb- und Unwissen“ zurück

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat jetzt Stellung zu Berichten verschiedener regionaler und überregionaler Tageszeitungen bezogen, in denen jüngst der Meisterzwang im Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk kritisiert wurde. Laut dem BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler seien die Diskussionsbeiträge der Kritiker – darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der FDP-Partei- und -Fraktionsvize Rainer Brüderle – bzw. deren Befürchtungen vor dem Aus von bis zu 10.000 Betrieben ohne entsprechenden Meisterbrief „maßlos überzogen“ und „von Halb- und Unwissen geprägt“. Den überwiegend emotionalen Argumenten der Bedenkenträger will der BRV deshalb mit sachlichen Fakten entgegentreten.

„Nicht das zitierte Rechtsgutachten, sondern der Gesetzgeber selbst hat durch seine bereits am 01.01.2004 in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung (HwO) das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk als gefahrgeneigt und deshalb zulassungspflichtig eingestuft – mit der Folge, dass es einer Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation bedarf, um ein entsprechendes Gewerbe ausüben zu dürfen. Das vom BRV in Auftrag gegebene Gutachten sollte diese Rechtslage lediglich nochmals eindeutig klarstellen“, sagt Drechsler.

Falsch sei außerdem die Darstellung, dass zukünftig nur noch Meister Reifen wechseln dürften. Richtig sei vielmehr, dass Rad- und Reifenmontage als gewerbliche Leistung grundsätzlich nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden darf, d.h. der Inhaber oder ein beschäftigter Betriebsleiter muss den Meisterbrief im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk oder einem der fünf verwandten, ebenfalls zulassungspflichtigen fahrzeugtechnischen Gewerke (Mechaniker/in für Landmaschinentechnik oder für Karosserieinstandhaltungstechnik, Kfz-Mechatroniker/in, Zweirad- oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in) besitzen und sicherstellen, dass das Montagepersonal unter seiner Aufsicht die Arbeiten sachgemäß und nach dem aktuellsten Stand der Technik ausführt. „Jedem Autofahrer bleibt es unbenommen, sein Fahrzeug selbst neu zu bereifen – er trägt dann allerdings auch das Risiko selbst! Wer jedoch Reifenmontage gewerblich betreibt, muss akzeptieren, dass der Staat im Sinne des Verbrauchers für größtmögliche Sicherheit sorgt“, meint Drechsler.

Mit dem Kriterium „Gefahrgeneigtheit“ hat der Gesetzgeber den Meisterbrief laut BRV als Berufszugangsschranke auf den unbedingt erforderlichen Bereich eingeschränkt, nämlich die Abwehr von Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter. „Niemand, der die rasante Entwicklung der Rad-/Reifentechnologie der vergangenen zwei bis drei Jahrzehnte beobachtet hat, wird ernsthaft bezweifeln, dass die Anforderungen an den Reifenservice heute von einer extremen technischen Komplexität geprägt sind und ein Radwechsel heute mit einem Radwechsel vor zwanzig, dreißig Jahren längst nicht mehr vergleichbar ist. Genau deshalb hat der Gesetzgeber den Reifenservice ja als ‚gefahrgeneigt’ eingestuft – um zu verhindern, dass unsachgemäß ausgeführte Arbeiten zum Beispiel an Hochgeschwindigkeitsreifen oder Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystemen die Sicherheit des Fahrzeughalters oder -führers gefährden“, so der BRV-Geschäftsführer.

Außerdem – argumentiert der Branchenverband – sorgten gesetzlich geregelte Ausnahmen von der Meisterpflicht dafür, dass es nicht zu übermäßigen Einschränkungen in der Ausübung gefahrgeneigter Gewerke kommt. So könne zum Beispiel eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erteilt werden, wenn nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit, nachgewiesen wird. Auch ohne Meistertitel zur Ausübung des Handwerks zugelassen werden können demnach außerdem – wie bereits von uns berichtet – Ingenieure, Techniker und Industriemeister sowie Inhaber oder im Unternehmen beschäftigte Betriebsleiter über 47 Jahre, die entsprechende Kenntnisse und langjährige Tätigkeit (20 Jahre) im Reifenservice nachweisen können.

Last, but not least hält Verbandschef Drechsler dem Hinweis auf drohendes Betriebssterben entgegen: „Von den genannten 10.000 Betrieben machen nach unserer Einschätzung nur noch rund zehn Prozent ausschließlich Reifenservice. Die überwiegende Mehrheit hiervon bietet neben Reifen- auch Kfz-Service an – und diese Betriebe benötigen wegen der Gefahrgeneigtheit in allen Kfz-Berufen ohnehin einen Meister in einem der Gewerke! Alle übrigen haben die Möglichkeit, sich entweder zu qualifizieren oder eine der Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gilt dies nicht nur für Tankstellenbetreiber, sondern für alle Reifenserviceanbieter, also auch für freie und markengebundene Kfz-Werkstätten, Fachmärkte und natürlich den Reifenhandel selbst. Insofern geht es hier auch nicht um Ausgrenzung, sondern um die Gewährleistung freien, vergleichbaren Wettbewerbs, gekoppelt mit größtmöglicher Sicherheit für den Verbraucher!“

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